Frage an Michael Müller bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Michael Müller
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Frage von Lukasz Z. •

Frage an Michael Müller von Lukasz Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Müller

Das Bundesverfassungsgericht entschied am 27.02.2008, dass die Bürger ein "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" haben ( http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2008/02/rs20080227_1bvr037007.html ).
Wie sind mittlerweile im Jahr 2015 und ich muss feststellen, dass sich hier nichts getan hat für den Bürger. Wir haben zwar das BSI - Sicherheitsportal des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, aber das Grundrecht beachtet so keiner.

Oder doch?
Wieso tut der Staat da nichts?

Unsere gängigen informationstechnischen Systeme haben massig Lücken und Fehler. Das Wissen und das Know-How hat Deutschland aber es setzt es nicht ein. Warum?

Mit freundlichen Grüßen

Lukasz Zajac

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SPD

Sehr geehrter Herr Zajac,

ich teile Ihre Auffassung, dass wir in Deutschland mehr für die IT-Sicherheit tun müssen, um uns vor dem Zugriff auf PC, Tablets, Smartphones und andere IT-Technik zu schützen. Gerade im Kampf gegen Cyberkriminalität und Spionage sollte die Bundesregierung aktiver werden.

Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ist in der von Ihnen genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als klassisches Grundrecht im Sinne eines Abwehrrechts des Einzelnen gegenüber dem Staat ausgestaltet. Das Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen sah unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Online-Durchsuchung vor, d.h. der Verfassungsschutz hätte unter engen Voraussetzungen die Computer von bestimmten Personen durchsuchen dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung aus dem Jahr 2008 die Voraussetzungen hierfür noch enger gefasst: Es müssen tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges sogenanntes „Rechtsgut“ bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt. Es muss dabei zwar noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststehen, dass solch eine Gefahr in näherer Zukunft eintritt, allerdings müssen im Einzelfall bestimmte Tatsachen auf eine solche drohende Gefahr, welche von bestimmten Personen ausgeht, hinweisen.

Das Land Berlin führt im Übrigen keine Online-Durchsuchungen durch, wie es aus einer schriftlichen Anfrage des SPD-Abgeordneten Sven Kohlmeier zu entnehmen ist:
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/s17-14621.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Michael Müller

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