Frage an Michael Roth bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Michael Roth
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Frage an Michael Roth von Michaela S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Roth,

werden Sie sich als Abgeordneter des Deutschen Bundestages für unseren Wahlkreis dafür einsetzen, dass eine Umwandlung der EU in eine Transfer- und Haftungsgemeinschaft verhindert wird?

Mit freundlichen Grüßen,
Michaela Schur

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Sehr geehrte Frau Schur,

für Ihre Anfrage auf www.abgeordnetenwatch.de danke ich Ihnen. Sie fragen mich, ob ich mich gegen die Umwandlung der EU in eine Transferunion einsetze.

Seit dem Jahr 1957 besteht die europäische Solidargemeinschaft. Eine einzigartige Erfolgsgeschichte! Es gibt schon immer Transferleistungen innerhalb der EWG/EG/EU, von denen auch Deutschland profitiert hat. Der Begriff "Transferunion" soll lediglich vorgaukeln, Deutschland müsse unbegründete, unnötige Verantwortung zum eigenen Schaden übernehmen. Deutschland ist aber nicht nur der größte Nettozahler, sondern insbesondere als Exportnation auch einer der größten Profiteure der EU.

Am Vorgehen der Bundesregierung gibt es viel zu kritisieren, denn sie hat immer wieder blockiert, gezögert und damit die Krise verschleppt und verteuert anstatt mit einem umfassenden Gesamtkonzept zu ihrer Lösung beizutragen. Und insbesondere um die derzeitigen Probleme zu meistern, brauchen wir nicht weniger, sondern mehr Europa. Nur mit einer starken Europäischen Union wird Deutschland in einer immer mehr globalisierten Welt auch in Zukunft wirtschaftlich und politisch eine Rolle spielen.

Deshalb bin ich grundsätzlich für die europäischen Rettungsschirme. Sie sind Ausdruck der innereuropäischen Solidarität. Diese Solidarität ist selbstredend keine Einbahnstraße. Die von der Refinanzierungskrise betroffenen Staaten müssen ihrer Verantwortung für den Abbau ihrer Verschuldung gerecht werden. Wir werden uns auch weiterhin für eine Wachstumsstrategie stark machen, denn ohne wirtschaftliches Wachstum in den Krisenstaaten kann die notwendige Konsolidierung ihrer Haushalte nicht gelingen.

Zurzeit wird der bis 2013 befristete Rettungsschirm EFSF im Deutschen Bundestag beraten. Hierbei ist entscheidend, dass die europäischen Maßnahmen funktionieren und die Beteiligung des Deutschen Bundestags gesichert ist. Der erste zeitweilige Rettungsschirm wurde im Juni 2010 beschlossen. Nach dem dazugehörigen Begleitgesetz (StabMechG) musste sich die Bundesregierung bislang nur um Einvernehmen mit dem Haushaltsausschuss bemühen. Das Bundesverfassungsgericht hat am 7. September 2011 in seinem Urteil die Hilfe für Griechenland und den zeitweiligen Rettungsschirm EFSF für zulässig erklärt, jedoch Auflagen zur Beteiligung des Deutschen Bundestages gemacht. Diese Änderungen werden im StabMechG geregelt, das sich noch in den parlamentarischen Beratungen befindet. Wenn einem Staat Hilfen gewährt werden sollen, wird das Parlament aktiv zustimmen müssen. Es wird also keine Aushöhlung des Budgetrechts des Deutschen Bundestages geben.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Roth

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