Sehr geehrter Herr Roth, wie stehen Sie zur unübersehbaren Forcierung der "indirekten Impfpflicht"? Werden Sie der Verlängerung der "epidemischen Lage" trotz fragwürdiger Datenbasis erneut zustimmen?

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Michael Roth
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Frage von Carsten B. •

Sehr geehrter Herr Roth, wie stehen Sie zur unübersehbaren Forcierung der "indirekten Impfpflicht"? Werden Sie der Verlängerung der "epidemischen Lage" trotz fragwürdiger Datenbasis erneut zustimmen?

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Sehr geehrter Herr B.,

für Ihre Frage zur Corona-Pandemie danke ich Ihnen.

Eines vorweg: Die Impfung erfolgt freiwillig und es wird in Deutschland keine Impfpflicht gegen COVID-19 geben. Aus voller Überzeugung rate ich allerdings jeder und jedem, sich unbedingt impfen zu lassen. Denn wer sich gegen das Coronavirus impfen lässt, schützt vor allem sich selbst vor einem schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf. Zudem hilft jede Corona-Impfung dabei, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. So schützt jeder, der sich impfen lässt, auch die eigene Familie, Freunde und das Umfeld.

Im Zuge der 3-G-Regel werden Personen, die negativ auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet sind, vollständig geimpften und genesenen Personen gleichgestellt. Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss somit entweder einen negativen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen negativen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen, um beispielsweise Zugang zu Innengastronomie, Veranstaltungen und Festen oder auch zum Besuch beim Friseur oder im Kosmetikstudio zu erhalten.

Ich halte es allerdings für vertretbar, dass der Bund ab dem 11. Oktober 2021 nicht mehr die Kosten für die Corona-Schnelltests übernehmen wird, da zu diesem Zeitpunkt jede und jeder Deutsche ein Impfangebot erhalten haben wird. Ausnahmen gelten für Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund ihres Alters nicht impfen lassen können, wie Schwangere oder Kinder unter 12 Jahren. Wer sich aus freien Stücken gegen eine Impfung entscheidet, muss dann auch die Konsequenzen und Kosten seiner Teilhabe am gesellschaftlichen Leben tragen.

Dem Antrag zum Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite für weitere drei Monate werde ich am Mittwoch im Deutschen Bundestag zustimmen. Die Voraussetzungen dafür sind aus meiner Sicht weiterhin gegeben: Deutschlandweit steigen aktuell alle relevanten Indikatoren an: die Neuinfektionen, der R-Wert, die Quote der positiven PCR-Tests bezogen auf alle PCR-Tests, die 7-Tage-Inzidenz, die Hospitalisierungen sowie die notwendigen Behandlungen auf den Intensivstationen. Ihre Einschätzung einer "fragwürdigen Datenbasis" teile ich daher ausdrücklich nicht. Auch wenn die Anzahl der Todesfälle im Zusammenhang mit dem Corona-Virus auch infolge des Impffortschritts erfreulicherweise stark zurückgeht, kann bei der derzeitigen Impfquote in Deutschland von 59 Prozent eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems weiterhin nicht ausgeschlossen werden.

Wir brauchen daher Rechtssicherheit, um auch in den nächsten Wochen die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ergreifen zu können. Dazu gehören etwa die Maskenpflicht in Innenräumen oder die Kontaktnachverfolgung in der Gastronomie. Ohne die Verlängerung der epidemischen Lage könnten zwar auch die Länder Maßnahmen treffen, wenn es regionale Ausbrüche gibt. Sollte das Infektionsgeschehen aber bundesweit auftreten, muss auch der Bund tätig werden können - nicht zuletzt um einen Flickenteppich an Maßnahmen zu verhindern. Die Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gibt uns die Werkzeuge zur Pandemiebekämpfung an die Hand, für den Fall dass es notwendig wird. Eines ist für mich aber klar: Für vollständig geimpfte und genesene Personen darf es auch bei steigenden Infektionszahlen keine weiteren Beschränkungen, gar Lockdowns geben.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Roth

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