In wie weit würden Erwerbsunfähige von Zuverdienstmöglichkeiten im Bürgergeld profitieren?

Michael Theurer
Michael Theurer
FDP
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Frage von Michael H. •

In wie weit würden Erwerbsunfähige von Zuverdienstmöglichkeiten im Bürgergeld profitieren?

Sehr geehrter Herr MdB Theurer,

ich bin ein schwerstbehinderter, krebskranker E.-Rollstuhlfahrer mit einem GdB 100, den Merkmalen B und aG, sowie einem Pflegegrad 4. Ich vermag nicht einmal selbstständig eine Toilette zu besuchen, und bin dauerhaft erwerbsunfähig im GruSi-Bezug nach SGB XII ohne jedwede Aussicht auf Heilung.
Beim Bürgergeld pocht die FDP immer wieder auf Zuverdienstmöglichkeiten statt einer Regelsatzerhöhung.

Was gedenkt die FDP diesbezüglich für die Erwerbsunfähigen zu beschließen?

Mit freundlichen Grüßen
Michael H.

Michael Theurer
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für ihre Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit und die soziale Sicherung.

Das Bürgergeld umfasst diverse Punkte. Wir freuen uns, dass Hubertus Heil endlich ein Eckpunktepapier zur langjährigen FDP-Idee eines Bürgergelds vorgestellt hat. Wir Freie Demokraten werben seit langem für ein Bürgergeld, das aktivierend, Würde wahrend, transparent und gerecht ist. Angesichts des aktuellen Arbeits- und Fachkräftemangels begrüßen wir den deutlichen Fokus auf Aus- und Weiterbildung, beispielsweise durch das Weiterbildungsgeld von 150 Euro und die Abschaffung des Vermittlungsvorrangs.

Ein wichtiger Schritt ist die Reform Hinzuverdienstregeln für Jugendliche. Aktuell bestraft der Staat Fleiß und erschwert soziale Teilhabe, weil Jugendliche von ihren 450 € nur 170 € behalten dürfen. Mit der Änderung dieser Regelung wird die unfairste Leistungsfeindlichkeit des bisherigen Hartz-IV-Systems auf Drängen der FDP abgeschafft.

Die Forderungen aus der SPD nach einer außerplanmäßigen Erhöhung der Regelsätze lehnen wir aber ab. Die Regelsätze der Grundsicherung werden ohnehin turnusgemäß zum Jahresanfang entsprechend der Inflation angepasst und Heizkosten sogar komplett übernommen (Stichwort Entlastungspakete). 

Ferner hat die Ampelkoalition bereits auf den Weg gebracht, dass die Erwerbsminderungsrenten ab 1. Juli 2024 für diejenigen erhöht werden, die schon seit längerer Zeit eine Erwerbsminderungsrente beziehen – etwa drei Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren davon. Details dazu finden Sie unter: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Gesetzliche-Rentenversicherung/Fragen-und-Antworten-Rentenanpassungsgesetz/faq-rentenanpassungsgesetz.html;jsessionid=05F90B76E776A5C8CB8D0537A2F758F3.delivery2-master

Mit freundlichen Grüßen,
Michael Theurer

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