Antwort 19.09.2024 von Natalie Pfau-Weller CDU
Die zur Verfügung stehende Datenlage und -menge erlaubt keine belastbaren rechtspolitischen Schlussfolgerungen – weder in die eine, noch in die andere Richtung.
Die zur Verfügung stehende Datenlage und -menge erlaubt keine belastbaren rechtspolitischen Schlussfolgerungen – weder in die eine, noch in die andere Richtung.
Wir hatten darüber ja schon bilateral geschrieben und ich stehe im engen Austausch mit unserem Polizeirevier. Auch im Landtag diskutieren wir die Themen Messerkriminalität, polizeiliche Kriminalstatistik etc.
Bewilligung und Auszahlung von Fördergeldern fallen mitunter zeitlich auseinander.
Der Gesamtbedarf setzt sich zusammen aus dem Regelbedarfssatz gemäß § 20 Sozialgesetzbuch II, den Kosten für Unterkunft und Heizung und Aufwendungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft gemäß § 28 Sozialgesetzbuch II sowie den Sozialtarifen.