Mehrere Paragraphen wurden neugefasst und klarifiziert, um eine eventuelle Aberkennung einer Elternschaft bei Geschlechtsänderung klar auszuschließen.
Antwort 03.06.2024 von Nicole Bauer FDP
Antwort 03.06.2024 von Nicole Bauer FDP
Eine isolierte Änderung des Vornamens - ohne Änderung des Geschlechtseintrags - soll nach den Vorschriften des SBGG nicht möglich sein.
Antwort 03.06.2024 von Nicole Bauer FDP
Die dreimonatige Frist ist keine unnötige Wartezeit, sondern angesichts der Tragweite einer Geschlechtsänderung eine zumutbare und begründete Frist.
Antwort 13.06.2024 von Nicole Bauer FDP
Die Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden ist inzwischen kein Bestandteil des Gesetzes mehr.
Antwort 21.06.2024 von Nicole Bauer FDP
Die dreimonatige Frist ist angesichts der Tragweite einer Geschlechtsänderung begründet und zumutbar. Die Datenweitergabe ist kein Bestandteil des Gesetzes.
Antwort 03.06.2024 von Nicole Bauer FDP
Grundsätzlich unterliegt dem geltenden Recht zufolge die Geschlechtszugehörigkeit einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört.