Wie stehen Sie zum Ersten Gesetz vom 7. Februar 2024 zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und der Rechten der Verbraucher*innenn? Insbesondere die Regelung von Scoring nach §37 BDSG?

Nicole Gohlke
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DIE LINKE
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Frage von Pedro M. •

Wie stehen Sie zum Ersten Gesetz vom 7. Februar 2024 zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und der Rechten der Verbraucher*innenn? Insbesondere die Regelung von Scoring nach §37 BDSG?

§ 37 a) BDSG – Scoring. Ich begrüße, dass im aktuellen Gesetzesentwurf die Rechte der Verbraucher*innen bei der Anwendung des Scorings zukünftig besser geschützt werden sollen und keine personenbezogenen Daten aus sozialen Netzwerken, Informationen über Zahlungseingänge und -ausgänge auf und von Bankkonten sowie Anschriftendaten genutzt werden dürfen. Jedoch ist mit §37 eine gesetzliche Erlaubnis des Geschäftsmodells insbesondere der Schufa abgebildet, wodurch diese weiter in ihrer Marktmacht vestärkt wird. Die Schufa benötigt damit keine weitere Einwilligung der Betroffenen. Weiterhin fehlen Informationen darüber, inwiefern die Vorgaben in §37 a (2) überprüft werden sollen, wenn nach wie vor
keine unabhängige Prüfung und Aufsicht für das Scoring eingesetzt wird. Wie stehen Sie dazu und was unternehmen Sie um die Rechte von Verbraucher*innen gegenüber von Auskunftskanzleien zu verteidigen?

Nicole Gohlke
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr M.,

 Ich teile die Ansicht, dass die in § 34 geplante Einschränkung des Auskunftsrechts bei Vorliegen von Geschäftsgeheimnissen in dieser Form abzulehnen ist. In der Tat berücksichtigen die geltenden Vorschriften legitime Interessen an Geheimhaltung bereits ausreichend und auch die Bundesregierung hat nicht dargelegt, worin überhaupt die Notwendigkeit dieser Änderung bestehen soll. Dafür handelt es sich in dieser Allgemeinheit geradezu um eine Einladung beispielsweise an große Tech-Konzerne, legitime Auskunftsansprüche pauschal zu verweigern.

Was den § 37a angeht, werden damit grundsätzlich die Schutzrechte gegenüber der Schufa und anderen Auskunfteien gestärkt, wie es nach dem jüngsten EuGH-Urteil auch unausweichlich ist. Aus unserer Sicht ist aber mit dem Entwurf eine Gelegenheit verpasst worden, dieses Geschäftsmodell und die weitreichenden Ausnahmeregelungen im Datenschutz zu seinen Gunsten grundsätzlich in Frage zu stellen. Als Linksfraktion haben wir bereits 2020 einen Antrag gestellt, um Bonitätsauskünfte für den Verbraucherbereich (abgesehen von Krediten) abzuschaffen und wirksame Kontrollinstrumente zu schaffen (https://dserver.bundestag.de/btd/19/244/1924451.pdf).

  Mit freundlichen Grüßen,

 Nicole Gohlke

              

              

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