Frage an Nils Schmid bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Nils Schmid MdB SPD
Nils Schmid
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Frage von Sigrid K. •

Frage an Nils Schmid von Sigrid K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Nils
Warum darf RWE Wald abholzen ohne Genehmigung für ein Kohlekraftwerk das umweltpolitisch der größte Luftverschmutzer ist!!!
Anderer seits dürfen wir normalbürger mit kleinem Geldbeutel unsere Dieselfahrzeuge nicht mehr fahren . Wenn alle Benziner kaufen gibts das gleiche Problem weil viel mehr Sprit verbraucht wird. Dies kann keine Gerechtigkeit sein .
Miit freundlichem Gruß S. K.

Nils Schmid MdB SPD
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Mail, auf die ich Ihnen gern antworte.

Nach dem mir vorliegenden Informationen ist die Möglichkeit für RWE, bestimmte Ressourcen des Braunkohletagebaues zu nutzen, vertraglich gesichert. Wenn diese Verträge weiterhin gelten, ist daher die Rodung des Forstes nicht rechtswidrig. Hintergrund dieser Regelung ist eine Entscheidung der Landesregierung von 2014, Gebiete des Braunkohletagebaues (Garzweiler II) zu verkleinern und dafür im Gegenzug RWE die vertragliche Zusicherung zu geben, die schon festgelegten Ressourcen des Tagebaues abschöpfen zu können. Die Verkleinerung des Tagebaues hatte 2014 zu heftigen Konflikten der damaligen rot-grünen Landesregierung u.a. mit der Industriegewerkschaft Bergbau geführt, andererseits aber dafür gesorgt, dass Dörfer nicht dem Tagebau weichen mussten sondern bestehen bleiben konnten.

Für die anstehende Rodung des Hambacher Forstes liegen nach meinen Informationen die Genehmigungen vor, sie sind mehrfach richterlich bestätigt und RWE hat massive Aufforstungsprojekte an Ausgleichflächen betrieben. Ich kann verstehen, dass niemand die Rodung eines Waldstückes begrüßt. Es ist auch völlig klar, dass es zwischen RWE und den Umweltverbänden unterschiedliche Auffassungen über die Geschwindigkeit der Reduzierung der Braunkohleverstromung in Deutschland gibt.

Aber wie auch in vielen anderen Bereichen gibt hier verschiedene berechtigte Interessen, für die Politik einen Ausgleich finden muss. So ist der Fortschritt des Tagebaus an dieser Stelle wichtig, damit der Ausstieg aus der Braunkohle sozialverträglich geschehen kann. Zum anderen hätte ein Bruch der mit RWE geschlossenen Verträgen hohe Entschädigungsforderungen und -zahlungen zur Folge, die dann letztlich vom Steuerzahler zu tragen wären. Insofern wären auch in diesem Fall die Interessen von Arbeitnehmern/Steuerzahlern berührt, weshalb ich es nicht für verantwortbar halte, einen solchen Weg sehenden Auges einzuschlagen.

Was Fahrverbote anbetrifft so hat die SPD im Koalitionsvertrag durchgesetzt, dass noch in diesem Jahr auf Grund der Ergebnisse der laufenden Untersuchungen über Hardware-Nachrüstungen für Euro-5-Diesel entschieden wird. Die SPD hätte hier die Verpflichtung der Hersteller zu Hardware-Nachrüstungen klarer formuliert; die relativ offene Formulierung "wir werden im Jahr 2018 ... entscheiden" kam auf Druck der CDU/CSU zustande.

Jetzt sind nach meiner Ansicht folgende aber Schritte notwendig:

- Das zuständige Bundesverkehrsministerium muss endlich den überfälligen Bericht der erwähnten Arbeitsgruppe "Technische Nachrüstung" vorlegen.
- Anschließend nehmen wir die Kanzlerin beim Wort: Sie muss - wie von ihr zugesagt - eine Entscheidung darüber treffen, in welcher Weise Hardware-Nachrüstungen für Euro-5-Diesel erfolgen.

Mittlerweile sind ja auch entsprechende Gutachten veröffentlicht, mit deren Fehlen die bisher nicht erfolgte Entscheidung immer wieder begründet worden war. Eines der Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der Großteil der für eine Hardware-Nachrüstung erforderlichen Komponenten bereits entwickelt sind. Wörtlich heißt es in dem Gutachten: "Somit ist davon auszugehen, dass durch die Fahrzeughersteller das größte Potenzial einer schnellen und soliden Hardware-Nachrüstung gegeben ist." Danach gibt es auch konkrete Upgrade-Angebote für Euro 5 Diesel-Pkw der Marken Audi, BMW, Mercedes und VW mit Kosten zwischen 1.190 bis 1.990 Euro, daher sollten "für eine Hardware Nachrüstung bei den Fahrzeugherstellern entsprechende Abgasnachbehandlungssysteme vorhanden sein."

- Bundesverkehrsminister Scheuer muss das Kraftfahrtbundesamt als die seinem Haus nachgeordnete Behörde endlich anweisen, die bereits jetzt vorhandenen Bausätze für Hardware-Nachrüstungen zu zertifizieren, damit kurzfristig auch Nachrüstungen auf eigene Kosten möglich werden.

- Dann aber muss der Bundesverkehrsminister seine Blockade gegen herstellerseitige Hardware-Updates aufgeben und endlich politischen Druck aufbauen, damit sich die Hersteller nach dem Vorbild der freiwilligen Selbstverpflichtung, die schon bezüglich von Software-Nachrüstungen beim Diesel-Gipfel im August 2017 ausgesprochen wurde, zu Hardware-Updates bereiterklären.

Sie können jedenfalls ausgehen, dass die SPD-Bundestagsfraktion die dringend notwendige Nachrüstung durch die Hersteller ganz oben auf der Tagesordnung halten wird. Mit diesen Nachrüstungen könnten dann auch ältere Diesel weiter betrieben werden. Ich hoffe, ich konnte diese Punkte etwas erläutern und bin auch bei weiteren Fragen und Anmerkungen gern Ihr Ansprechpartner.

Mit freundlichen Grüßen

Nils Schmid

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