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Soll ich aufgrund der Aussicht auf Pauschale Beihilfe im Nachbarland einen Versetzungsantrag stellen?

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Nina Heidt-Sommer
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Frage von Johanna B. •

Soll ich aufgrund der Aussicht auf Pauschale Beihilfe im Nachbarland einen Versetzungsantrag stellen?

Ich bin hessische Lehrerin und bezahle mit Vollzeitstelle A13 fast 1000€ an die GKV. Nun soll die Beitragsbemessungsgrenze nächstes Jahr massiv steigen und die Beiträge mit Sicherheit auch. Wie soll ich das alleine tragen?

In BaWü und Thüringer gibt es schon die Pauschale Beihilfe und in NRW und RLP ist sie geplant. Soll ich aufgrund der Aussicht auf Pauschale Beihilfe im Nachbarland einen Versetzungsantrag stellen?

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau B.,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage.

Als Regierungskoalition aus CDU und SPD sind wir uns dieser Sachlage bewusst und haben entsprechend schon im Koalitionsvertrag festgeschrieben, eine Evaluierung der Beihilfegewährung für gesetzlich versicherte Beihilfeberechtigte durchzuführen und das Beihilfewesen weiterzuentwickeln.

Für Ihre Arbeit und Ihr Engagement als Lehrerin in Hessen danke ich Ihnen sehr!

 

Mit herzlichen Grüßen,

Ihre Nina Heidt-Sommer

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