Warum wollen sie das Informationsfreiheitsgesetz faktisch abschaffen? Was dürfen wir nicht mehr erfahren?
Sehr geehrte Frau Scheer,
der Koalition scheint es unangenehm zu sein, wenn Privatpersonen (dürfen nur bei "berechtigtem Interesse" und mit deutscher Staatsangehörigkeit oder als EU-Bürger) und Vereine wie der CCC, das Netzwerk Recherche, Abgeordnetenwatch, Transparency International, Mehr Demokratie, Foodwatch, Reporter ohne Grenzen, Lobby Controlle, die Deutsche Umwelthilfe, Finanzwende, Pro Asyl, Amnesty International, Misereor, die Gesellschaft für Freiheitsrechte, Campact, die Gewerkschaft für Profis in Redaktion, Medienproduktion und freiem Journalismus (dju) und viele andere Organisationen politische Dinge transparent machen. Letztere dürfen gar keine Anfragen mehr stellen.
Auch können sehr hohe Gebühren anfallen, es soll weitere Ausnahmetatbestände geben und Namen von Behördenmitarbeiter:innen dürfen pauschal geschwärzt werden.
Das birgt ein massives Korruptionsrisiko.
Das schwächt das Vertrauen in die Politik und auch die Demokratie stark.
Ich freue mich auf eine Antwort.
Sehr geehrte Frau L.,
der Beschluss des Koalitionsausschusses, in dem unter anderem der Nachweis eines „berechtigten Interesses“ erwähnt wird, bedeutet noch kein Gesetz. Die konkrete Ausgestaltung wird im parlamentarischen Verfahren beraten. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung zu reformieren.
Für mich und die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen.
Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben.
Eine Reform darf nicht als Einfallstür dienen, um eben diese Rechte einzuschränken.
Es muss vielmehr darum gehen, das Informationsfreiheitsgesetz, IFG, unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen. Maßgabe dazu ist die oben erwähnte Vereinbarung des Koalitionsvertrages.
Zu dem Reformbedarf zählt insbesondere die Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses, denn es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesverwaltung auch 20 Jahre nach Inkrafttreten des IFG die Akten noch händisch schwärzt.
Selbstverständlich muss auch angesichts der dramatisch veränderten Sicherheitslage überprüft werden, ob die staatliche Resilienz und der Schutzbedarf etwa der kritischen Infrastrukturen sichergestellt ist. Nach Einschätzung der SPD-Bundestagsfraktion enthält das IFG die notwendigen Vorschriften zum Schutz der berechtigen staatlichen Sicherheitsbelange, die den Schutz seit zwanzig Jahren ausnahmslos gewährleistet haben. Überprüft werden müssen aber Veröffentlichungspflichten in den Spezialgesetzen etwa zu kritischen Infrastrukturen, da sich hier möglicherweise heute andere Einschätzungen ergeben. Aber auch dies darf zu keinen Einschränkungen führen, sondern allenfalls zu Maßgaben für Berechtigte, worüber ein sicherheitsrelevanter Missbrauch von Informationen, etwa zu terroristischen Zwecken ausgeschlossen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Nina Scheer
