Die ambulante Psychotherapie soll nicht mehr durch die EGV, sondern die MGV finanziert werden. Das bedeutet Budgetierung und Decklung (Begrenzung). Warum? Psychotherapie spart Folgekosten!
Chisholm, et al. (2016). Scaling-up treatment of depression and anxiety: a global return on investment analysis. The Lancet Psychiatry, 3(5), 415–424.
Lazar, S. G. (2014). The cost-effectiveness of psychotherapy for the major psychiatric diagnoses. Psychodynamic Psychiatry, 42(3), 423-457.
Lazar, S. G. (Ed.). (2010). Psychotherapy is worth it: A comprehensive review of its cost-effectiveness.
Psychotherapie spart nachweislich Kosten ein, wie mehrere Studien zeigen. Wenn das Ziel ist, Gesundheitskosten einzusparen, warum wird ambulante Psychotherapie nun wieder gedeckelt (nicht mehr durch die EGV finanziert), obwohl es wissenschaftlich erwiesen Kosten einspart (vgl. Studien) ?
Sehr geehrter Herr R.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Eine bedarfsgerechte, flächendeckende und möglichst wohnortnahe psychotherapeutische Versorgung ist ein zentrales gesundheitspolitisches Anliegen der Bundesregierung. Gleichzeitig ist es das Ziel, die Beitragssätze in der GKV zu stabilisieren und den massiven Anstieg der Zusatzbeiträge in den letzten Jahren zu stoppen. Aus diesem Grund hat das Kabinett am 29. Mai 2026 den Gesetzesentwurf zur Stabilisierung der Beitragsätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (BStabG) beschlossen.
Der Gesetzesentwurf sieht Einsparmaßnahmen für alle Leistungserbringer vor, da nur so stabile Beitragssätze gewährleistet werden können. In der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung werden durch die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Regelungen die bisher extrabudgetär vergüteten Leistungen begrenzt. Dabei werden sie jedoch nicht in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zurückgeführt. Vielmehr haben die Vertragspartner auf Landesebene (Kassenärztliche Vereinigungen und die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen) eine Gesamtvergütung für das Ausgabenvolumen für die Leistungen zu beschließen, die durch Beschlüsse vom Bewertungsausschuss außerhalb der MGV (extrabudgetär) vergütet werden. Antrags- und genehmigungspflichtige Leistungen der Psychotherapie werden bereits seit dem
1. Januar 2013 extrabudgetär vergütet.
Die zukünftigen Ausgabenvolumina setzen auf dem bisherigen Leistungsbedarf auf. Dabei werden Veränderungen der Versichertenzahl, der Morbiditätsstruktur, Veränderungen im Leistungsspektrum sowie die Anpassungen des Punktwertes berücksichtigt, es gilt die Bindung an § 71 Absatz 1 bis 3 SGB V.
Eine Rückführung in die MGV, wie es von der Finanzkommission Gesundheit in ihrem Ersten Bericht vom 30. März 2026 vorgeschlagen wurde, ist daher derzeit nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Nora Seitz MdB
