Frage an Norbert Brackmann bezüglich Finanzen

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Norbert Brackmann
CDU
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Frage von Klaus K. •

Frage an Norbert Brackmann von Klaus K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Brackmann,

kann man einfach einen bestehenden Vertrag erhöhen kann?
Wir haben einen gültigen Erbbauzinsvertrag bis zum Jahre 2059 und der wurde plötzlich um 500 % erhöht. Unsere Frage: Kann man soetwas ohne weiteres machen oder sollte man sich dagegen wehren.
Für eine unverbindliche Antwort wären wir Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Karbowski

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Karbowski,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Da ich weder den von Ihnen angesprochenen Vertrag noch die genaue Nutzung und Lage des mit Erbbaurecht belegten Grundstückes kenne, kann ich die von Ihnen angesprochene Erhöhung des Erbbauzinses nicht bewerten. Darüber hinaus kann ich Ihnen leider auch keinerlei Rechtsauskünfte erteilen.

Es gibt allerdings eine Fülle von Organisationen, die eine Beratung für solche Fälle anbieten. Unter anderem könnten Sie sich an die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein oder den Verband Wohneigentum Schleswig-Holstein wenden. Hier wird man Ihnen Ihre Frage sicher beantworten können.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Brackmann