Frage an Norbert Brackmann bezüglich Finanzen

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Norbert Brackmann
CDU
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Frage von Yannic B. •

Frage an Norbert Brackmann von Yannic B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Brackmann,

ich hätte da eine Frage wozu ich auch gerne Ihre persönliche Meinung hören bzw. lesen würde:

Es betrifft die Renten,Löhne und Absicherungen von Politikern.

Ein Beispiel wäre unser Ex Verteidigungsminister Guthenberg. Seine Familie hat ein Privat Vermögen von 400 Millionen € ( http://de.wikipedia.org/wiki/Enoch_zu_Guttenberg ) . Der Herr Wulff lebt auch nicht gerade schlecht und ich glaube eher weniger, dass viele Politiker auf diese Rente angewiesen sind. Vor allem wenn sie hinterher in ihrem alten Beruf weiterarbeiten.
Wäre dieses Geld anderswo nicht viel besser aufgehoben? Würden mehr Politiker dann nicht auch mehr wegen der "Politik" im Bundestag sitzen als nur des Geldes wegen? Ich persönlich glaube stark, dass ein gewisser Prozentsatz genau das tut.

Entschuldigen sie etwaige Fehler oder Falsch-Informationen.

Ich würde mich sehr über eine ehrliche Antwort freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Yannic Bertram

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bertram,

vielen Dank für Ihre Frage.

Zunächst muss zwischen dem Ehrensold für Christian Wulff, den Altersbezügen ehemaliger Bundesminister und denen von Bundestagsabgeordneten unterschieden werden.

Ein Bundestagsabgeordneter erhält seine Altersentschädigung, wie jeder andere Rentner auch, erst ab dem gesetzlichen Renteneintrittsalter. Dies wird, ebenso wie in anderen Berufen, stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Die Höhe der Bezüge richtet sich nach der Dauer der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag und beginnt mit 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung für das erste Jahr. Für jedes folgende Jahr der Mitgliedschaft erhöht dieser Satz sich um 2,5 Prozentpunkte. Erst nach 27 Jahren im Deutschen Bundestag kann ein Abgeordneter die gesetzlich festgelegte Maximalgrenze von 67,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung erreichen.

Während der Abgeordnete Mitglied des Deutschen Bundestages ist, zahlt er nicht in die Rentenkassen ein. Würde dies nicht durch die Altersentschädigung ausgeglichen, würde er für jedes Jahr der Mitgliedschaft später bei der Rente schlechter gestellt, da er nicht eingezahlt hat und seine Rente deshalb sinkt. Daher halte ich die getroffene Regelung für sehr vernünftig und der Unabhängigkeit eines Mitgliedes des Deutschen Bundestages für angemessen.

Persönlich glaube ich nicht, dass es viele Kollegen gibt, die wegen des Geldes im Deutschen Bundestag sitzen. Denn vergleicht man den Arbeitsaufwand und die Verantwortung, die auf einen Abgeordneten zukommen, mit ähnlichen Stellen in der freien Wirtschaft, so muss man feststellen, dass Abgeordnete wesentlich weniger verdienen. Auch ich selbst habe verglichen mit meinem früheren Beruf als Angestellter beim NDR erhebliche Gehaltseinbußen hinnehmen müssen, als ich in den Bundestag eingezogen bin. Da ich allerdings Abgeordneter geworden bin um Politik zu gestalten und nicht um Geld zu verdienen, ist mir diese Entscheidung leicht gefallen.

Bei Bundesministern ist die Altersversorgung ähnlich geregelt, sie erhalten ab 4 Jahren Zugehörigkeit zur Bundesregierung und nach Erreichen des Pensionsalters für Beamte einen prozentualen Anteil ihres Amtsgehaltes und Ortszuschlages, der pro Jahr der Zugehörigkeit um einen bestimmten Prozentsatz steigt. Sie bekommen allerdings auch ein Übergangsgeld für mindestens 6 und höchstens 24 Monate, das in den ersten drei Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Amt die vollen Amtsbezüge umfasst. In den folgenden Monaten erhält er die Hälfte seiner ehemaligen Bezüge.

Generell geht man also davon aus, dass sowohl Abgeordnete als auch Bundesminister nach einiger Zeit wieder in einem anderen Beruf arbeiten und dort ihren Lebensunterhalt sowie einen Teil ihrer Rente verdienen können. Anders ist das beim Bundespräsidenten. Hier geht man davon aus, dass wer das höchste Staatsamt innehatte nicht einfach in seinen alten Beruf zurückkehren kann. Daher erhält der ehemalige Amtsinhaber einen lebenslangen Ehrensold. Diese Regelung sollte jetzt, da hoffentlich Ruhe und Kontinuität in Schloss Bellevue einkehrt, sachlich diskutiert und dann eventuell überarbeitet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Brackmann