Frage an Norbert Brackmann bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Norbert Brackmann
CDU
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Frage von Friedhelm C. •

Frage an Norbert Brackmann von Friedhelm C. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Brackmann,

die derzeitige Diskussion über den Limburger Bischof macht mich als Ateisten sehr, sehr betroffen.

Im Jahresbericht des Landesrechungshofes(LRH) S-H für 2011 erinnert der LRH an die seit 1919 bestehende Pflicht des Landes, die Staatsleistungen an Kirchen abzulösen: "Der Verfassungsauftrag an den Bund, die dafür erforderlichen Grundsätze zu erlassen, ist auch 60 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes nicht erfüllt."

Wann denken Sie, wird endlich die Trennung von Kirche und Staat umgesetzt?

Vielen Dank für Ihre Antwort,
mit freundlichen Grüßen
F. Clausen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Clausen,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach der verfassungsrechtlichen Bestimmung, (Art. 140 GG i.V. Art 137 Abs. 3 WRV) ordnen und verwalten die Kirchen und Religionsgemeinschaften ihre Angelegenheiten selbständig. Zur Wahrnehmung dieses kirchlichen Selbstbestimmungsrechtes gehört auch die Ausgestaltung ihrer Dienstverhältnisse. Daher möchte ich mich in meinem Mandat als Bundestagsabgeordneter nicht zur derzeitigen Diskussion über den Limburger Bischof äußern. Persönlich möchte ich mich jedoch vom Verhalten des Bischofs distanzieren.

Im weiteren möchte ich auf Ihre Frage eingehen. Staat und Kirche sind nach unserer Verfassung grundsätzlich als getrennt anzusehen. Grundsätzlich bedeutet aber auch, dass es Ausnahmen geben kann. Verfassungsrechtliche Kooperationen sind beispielsweise in der Anstaltsseelsorge oder des Religionsunterrichts an staatlichen Schulen zugelassen. Diese Zusammenarbeiten verstoßen nicht gegen das Verbot einer Staatskirche und auch nicht gegen die staatliche Neutralität.

Bei den finanziellen Regelungen muss Folgendes unterschieden werden: Einerseits erhalten die beiden großen christlichen Kirchen sogenannte Staatsleistungen, die ihnen auf Grund von Ansprüchen eingeräumt wurden, vornehmlich die Entschädigung für die massiven Enteignungen vor allem im Zuge der Säkularisierung. Unter diese Staatsleistungen im eigentlichen Sinne fallen ausschließlich solche wiederkehrende Zahlungen, die auf früheren Gesetzen oder Verträgen zur Entschädigung beruhen.
Andererseits erhalten die Kirchen Zuschüsse für Leistungen, die sie für die Gesamtgesellschaft erbringen. Hierunter fallen beispielsweise ihre Engagements in Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Pflege- oder Bildungseinrichtungen. Davon profitieren nicht nur die Angehörigen der Kirche, sondern alle Bürgerinnen und Bürger.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Brackmann