Frage an Norbert Dünkel bezüglich Soziale Sicherung

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Norbert Dünkel
CSU
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Frage von Jürgen A. •

Frage an Norbert Dünkel von Jürgen A. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dünkel,

warum gibt es bei den Zuweisung in Bayern zum Kindergeld und den EUR 1.000 für Pflegebedürftige keine Bedürftigkeitsprüfung?

Danke und mit freundlichen Grüßen
J. A.

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Antwort von
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Zur Frage von Herrn A. zum Kindergeld und Familiengeld nehme ich wie folgt wie folgt Stellung:

• Bedürftigkeitsprüfung beim Kindergeld

Das Kindergeld ist eine Bundesleistung, welche von Bundesbehörden, nämlich der Agentur für Arbeit und den Familienkassen, vollzogen wird.
Die Aufsicht liegt hierüber beim Bund.
Allgemein kann ich Ihnen jedoch zur Zielrichtung des Kindergeldes mitteilen, dass das Kindergeld und der damit zusammenhängende steuerliche Kinderfreibetrag als Einheit mit dem Grundziel der Entlastung von Eltern bei der Existenzsicherung von Kindern wirkt.
Da das Kindergeld zur Existenzsicherung der Kinder dient, wird es nicht einkommensabhängig bemessen.
Eine Bedürftigkeitsprüfung bedarf es daher insoweit nicht.

• Bedürftigkeitsprüfung beim Familiengeld

Das Bayerische Familiengeld entlastet Familien mit ein- und zweijährigen Kindern in dieser konkreten Lebenslage.
Da Kinder insbesondere in dieser Lebensphase typischerweise fast rund um die Uhr betreut werden müssen und dies häufig mit einem geringeren Einkommen,
aber hohen Ausgaben verbunden ist, sollen alle Eltern in dieser Lebenslage besonders unterstützt werden.
Das Familiengeld ersetzt perspektivisch die beiden bisherigen Landesleistungen, das Betreuungsgeld und das Landeserziehungsgeld.
Auch die bisherigen Landesleistungen dienten der Unterstützung von Eltern mit kleinen Kindern unter drei Jahren.

Das Familiengeld soll die Erziehungsleistung aller Eltern wertschätzen und ihnen - auch qualitativ - einen freien Gestaltungsspielraum verschaffen.
Es gilt, Eltern in die Lage zu versetzen, ihre Kinder noch besser zu fördern. Daher dient das Familiengeld dem Zweck, frühe Erziehung und Bildung,
alle Formen von Betreuung und auch die Gesundheitsförderung der Kinder zu unterstützen.
Daher hat der Freistaat Bayern auf die Einführung einer Einkommensgrenze verzichtet.

Mit besten Grüßen
Norbert Dünkel, MdL

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