Ist die Berücksichtigung eines Partnereinkommens mit dem Alimentationsprinzip vereinbar?
Sehr geehrter Herr Röttgen,
der Referentenentwurf zum BAlimentG stellt die Mindestbesoldung auf ein Doppelverdienermodell unter Einrechnung eines typisierten Partnereinkommens um und integriert den bisherigen Familienzuschlag (Stufe 1) in die Grundbesoldung.
Das BVerfG hat am 17.09.2025 die eigenständige Alimentationspflicht des Dienstherrn hervorgehoben. Zugleich kommt der ehemalige BVerfG-Richter Prof. Dr. Udo Di Fabio zu dem Ergebnis, dass die Berücksichtigung eines Partnereinkommens mit Art. 33 Abs. 5 GG unvereinbar ist.
Wie vereinbaren Sie es, dass der Staat einerseits ein Partnereinkommen unterstellt, gleichzeitig aber keine Verantwortung dafür trägt, wenn dieses Einkommen nicht vorhanden ist?
Sehen Sie darin die Gefahr, dass faktisch Anreize in Richtung einer sogenannten „Herdprämie“ entstehen?
Halten Sie dies insgesamt für verfassungskonform - ja oder nein?
Sehr geehrter Herr P.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch“ eine Anfrage an mich gerichtet. Ich möchte mich dafür bedanken.
Selbstverständlich bin ich sehr gerne bereit, interessierten Bürgerinnen und Bürgern Rede und Antwort zu stehen. Ich möchte Sie jedoch bitten, Ihre Frage unmittelbar an mein Büro zu richten oder mir Ihre Postanschrift mitzuteilen, damit ich Ihnen persönlich eine Antwort zukommen lassen kann.
Sie erreichen mich per Mail (norbert.roettgen@bundestag.de) oder per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) – bei Anliegen, die meinen Wahlkreis betreffen, gerne auch über mein Wahlkreisbüro (Mülheimer Str. 33a, 53604 Bad Honnef).
Mit freundlichem Gruß
Ihr Norbert Röttgen
