Frage an Olav Gutting bezüglich Senioren

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Olav Gutting
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Frage von Karl-Otto B. •

Frage an Olav Gutting von Karl-Otto B. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Gutting,

heute ist den Medien zu entnehmen, dass trotz inzwischen 6-jähriger Hängepartie im Bundestag und somit dringendem Handlungsbedarf die Behandlung eines Gesetzes zur Patientenverfügung erneut von der Tagesordnung genommen wurde. In dieser Legilaturperiode ist daher nicht mehr mit einer Regelung zu rechnen, ob in der nächsten, ist offen. Wie stehen Sie zu diesem Thema und wo sehen Sie das Problem für die Abgeordeten des Deutschen Bundestags, sich zu einer Lösung durchzuringen? Ich kann nicht verstehen, dass kein fraktionsübergreifender Weg gefunden werden kann. In diesem Zusammenhang verweise ich auf den heutigen Beitrag in der FAZ, der die Dringlichkeit für eine klare Regelung beschreibt.

Freundliche Grüße

Karl-Otto Bickert

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Sehr geehrter Herr Bickert,

beim Thema Patientenverfügung geht es um die Entscheidung zwischen Leben und Tod. Wann muss eine Therapie beendet werden, wer trifft die Entscheidung darüber wenn ein Patient über sein Schicksal nicht mehr selbst bestimmen kann, der Arzt, die Angehörigen oder ein Richter? Das ist eine Frage die man nicht so einfach beantworten kann. Ich finde bei dieser Entscheidung muss man dem Parlament auch eine längere Phase der Beratung und Abwägung zugestehen.

Im Übrigen ist die Rechtslage nicht so unklar wie manche immer wieder behaupten. Es gibt seit 1994 eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass eine künstliche Ernährung auch dann eingestellt werden darf, wenn der Tod nicht unmittelbar bevor steht – wenn es der Patient denn möchte. Zwar gibt es abweichend von dieser liberalen Generallinie wenige einzelne Entscheidungen von Gerichten die hiervon abweichen, aber im Grundsatz haben die Gerichte in den vergangenen Jahren die Selbstbestimmung der Patienten gestärkt - auch ohne gesetzliche Regelung.

Trotzdem habe ich Verständnis für diejenigen, die für sich eine Patientenverfügung wollen und ich Glaube denjenigen, die im Alltag damit umgehen müssen, schulden wir als Gesetzgeber Klarheit und Rechtssicherheit.

Aber hier geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Sollte das Verfahren noch etwas länger dauern ist das auch keine Katastrophe.

Wenn wir allerdings zur Abstimmung kommen, stehe ich hinter dem Entwurf des Kollegen Bosbach (16/11360), der von Kollegen vor allem aus meiner Fraktion eingebracht wurde und von den beiden großen christlichen Kirchen favorisiert wird.

Dieser Entwurf stellt bewusst neben dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen auch den Aspekt der (ärztlichen) Fürsorge und den Lebensschutz in den Vordergrund und vermeidet damit eine einseitige Verabsolutierung des Autonomiegedankens in der Situation von Krankheit und Sterben.

Bei den anderen Entwürfen soll – was die Kirchen immer wieder kritisiert haben - eine Patientenverfügung „unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung“ einen Behandlungsabbruch verbindlich vorschreiben können, auch dann, wenn der Betroffene gar nicht im Sterben liegt. Es geht dort nicht darum – woran man bei Patientenverfügungen denkt - ein Sterben in Würde zu ermöglichen, sondern um die verpflichtende Anordnung des eigenen Todes, unabhängig von einer Krankheit. Das ist nicht der Sinn einer Patientenverfügung und verwischt die Grenzen zur aktiven Sterbehilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Olav Gutting

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