Warum dürfen unter 30-Jährige nur 15.000 € BAföG-Vermögen behalten, ab 30 aber 45.000 €? Werden damit nicht Rücklagen und finanzielle Eigenständigkeit und Unabhängigkeit bestraft?
Moin Herr Plambeck,
warum sind die Freibeträge vom Bafög so unfair gestaffelt und an einen einzigen Geburtstag (den 30.) geknüpft? Für keinen Menschen ändert sich an dem Tag der komplette Alltag, der eine solche Staffelung rechtfertigt.
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BAföG sieht für unter 30-Jährige lediglich 15.000 € Vermögensfreibetrag vor, während ab 30 Jahren 45.000 € gelten.
Warum werden junge Menschen dadurch stärker benachteiligt, wenn sie sich durch eigene Arbeit und Verzicht Rücklagen aufgebaut haben? Gerade ein Polster kann vor Armut und existenziellen Notlagen schützen und das Risiko verringern später ein ein Sozialfall zu werden.
Ich halte diese altersabhängige Ungleichbehandlung für nicht nachvollziehbar. Welche sachliche Begründung gibt es dafür, dass junge Auszubildende und Studierende nur ein Drittel des Vermögens behalten dürfen, ohne dass es auf ihre BAföG-Leistungen angerechnet wird? Setzen Sie sich für eine Überprüfung und eine gerechtere Gestaltung dieser Freibeträge ein?
