Frage an Oliver Kaczmarek bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Oliver Kaczmarek
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Frage von Pascal W. •

Frage an Oliver Kaczmarek von Pascal W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Kaczmarek,

momentan beschäftigt sich meine Schulklasse in dem Fach Religion mit der Frage, ob der Sonntag ein Ruhetag oder ein regulärer Arbeitstag, wozu er sich zunehmend entwickelt, sein sollte. Wir sind eine Berufschulklasse für den Bereich Sport- & Fitnesskaufleute. Da der Großteil in Fitnessstudios tätig ist, müssen viele von uns am eigenen Leib erfahren, was es bedeutet sonntags zu arbeiten. Unsere weitreichenden Diskussionen führten zu dem Ergebnis, dass der Sonntag in einer funktionierenden Gesellschaft kein kompletter Ruhetag werden kann, da viele unentbehrlichen Tätigkeiten ausgeführt werden müssen (Stichwort: Ärzte). Allerdings entwickelt sich die Dienstleistungsbranche immer mehr dorthin, wo sich die komplette Gesellschaft hinentwickelt. Nämlich dorthin, dass die Schere zwischen "Arm & Reich" immer weiter auseinandergeht. Die Wohlhabenden haben sonntags Zeit für Freunde und Familie und die Dienstleistungsbranche muss diese Leute unterhalten und ihnen für ihre Freizeit etwas bieten, wie zum Beispiel Fitnessstudios, Restaurants etc. So spiegelt es sich auch in den entsprechenden Unternehmen wieder. Diejenigen, die im Endeffekt davon profitieren, sind die Arbeitgeber, welche selbst immer ein erholsames Wochenende haben. Die Verlierer der Problematik sind die Arbeitnehmer, die kein Wochenende mehr haben und lediglich einen Stundenausgleich unter der Woche erhalten.

Ich würde mich über eine Stellungnahme ihrerseits freuen.

Mit freundlichen Grüßen,
Pascal Weiß

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Weiß,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Sonntag gilt in Deutschland und vielen anderen Ländern als Ruhetag – in Deutschland regelt dies Artikel 140 Grundgesetz, der unter Bezug auf Artikel 139 der Weimarer Verfassung festlegt: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“ Aus diesem Grund bleiben die meisten Ladengeschäfte sonntags nach wie vor geschlossen. Davon abweichend kann jedes Bundesland selbst die genaue Ausgestaltung von Ladenschlusszeiten und Verkaufsoffenen Sonntagen regeln.

Grundsätzlich bin auch ich der Auffassung, dass der Sonntag kein „normaler Arbeitstag“ sein sollte, aber natürlich muss es Ausnahmen geben. Zum einen für diejenigen, auf deren Dienstleistungen nicht verzichtet werden kann (Ärzte, Altenpfleger, Polizisten u.a.), zum anderen für diejenigen, die vor allem damit Geld verdienen, dass Menschen in ihrer Freizeit ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Letzteres betrifft vor allem den gesamten gastronomischen Bereich, aber auch Hotels, Fitness- und Wellnesseinrichtungen.

Den dort arbeitenden Menschen bleibt der freie Sonntag, wenngleich nicht ersatzlos, häufig verwehrt. Eine Möglichkeit der Kompensation ist eine besondere Vergütung über (steuerfreie) Sonntagszuschläge. Solche Regelungen sind häufig Gegenstand von Tarifverträgen, in denen spezielle Vergütungsvereinbarungen für Arbeit an Sonn- und Feiertagen, aber auch für Nachtzuschläge und ähnliches getroffen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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