Wie positionieren Sie sich als Mitglied des Finanzausschusses zur möglichen Abschaffung der einjährigen Haltefrist (§23 EStG) für Bitcoin und Kryptowerte?
Sehr geehrter Herr Pöpsel,
als ordentliches Mitglied im Finanzausschuss entscheiden Sie über die Reform mit. Der Eckwertebeschluss der Bundesregierung vom 29.04.2026 plant eine Krypto-Steuerverschärfung als Teil der 2-Mrd.-€-Mehreinnahme; der reine Bitcoin-Anteil bleibt unbeziffert [1].
Die einjährige Frist gilt seit 1999 unverändert; der BFH hat mit IX R 3/22 Bitcoin als sonstiges Wirtschaftsgut bestätigt [2]. DAC8 stellt ab 01.01.2026 die Steuertransparenz ohnehin sicher [3]. Eine fiskalisch motivierte Sonderbehandlung allein für Krypto-Assets durchbricht den Gleichklang mit Gold und Antiquitäten.
[1] BMF, 29.04.2026
[2] BFH, IX R 3/22, 14.02.2023
[3] Richtlinie (EU) 2023/2226
Sehr geehrter Herr S.,
derzeit werden Gewinne gemäß § 23 Abs 1 Nr. 2 EStG aus "privaten Veräußerungsgeschäften" aus Kryptowerten innerhalb eines Jahres mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Nach Ablauf einer gesetzlichen Haltefrist von einem Jahr (Spekulationsfrist) werden die Gewinne steuerfrei gestellt. Auch Verlust werden nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerlich nicht zum Abzug zugelassen.
Diese Regelung der Steuerfreiheit nach Ablauf der Spekulationsfrist ist Ausdruck eines systematischen Gleichklangs im Steuerrecht: Sie gilt ebenso für Gold wie auch für Fremdwährungsgeschäfte. Eine isolierte Abschaffung der Ein-Jahres-Frist allein für Kryptowährungen würde diese Systematik durchbrechen. Spätestens mit der Einführung des digitalen Euro wäre die Frage zu klären, wie eine unterschiedliche steuerliche Behandlung gegenüber Fremdwährungsgeschäften gerechtfertigt werden könnte.
Zudem ist eine solche Maßnahme im Koalitionsvertrag nicht vereinbart. Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion besteht daher kein Anlass, an der bewährten Regelung etwas zu ändern. Im Übrigen begrüßen wir es, dass über die steuerliche Behandlung von Kryptowerten zunehmend differenziert diskutiert wird.
Als Mitglied der CDU/CSU-Fraktion und ordentliches Mitglied im Finanzausschuss werde ich mich zukünftig auch weiterhin an einer Diskussion beteiligen, wie der Handel mit Kryptowerten transparenter und effektiver, beispielsweise in die Altersvorsorge, eingebaut werden könnte.
Mit besten Grüßen
Oliver Pöpsel
