Doppelte Staatsangehörigkeit

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Omid Nouripour
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Frage von Christian R. •

Doppelte Staatsangehörigkeit

Hallo..

ich besitze die Mazedonische Staatsangehörigkeit bin aber in Deutschland geboren und habe aber schon eine

Einbürgerungszusicherung für den deutschen Pass muss aber erstmal die Genehmigung zum Wechsel bzw. den Verlust der Mazedonischen Staatsangehörigkeit beantragen.

Ich würde gern Wissen ob ich den Mazedonischen Pass behalten kann und zusätzlich den Deutschen Pass

weiter beantragen kann. Hab schon vieles gehört und gelesen über die doppelte Staatsangehörigkeit bin mir aber nicht sicher in wie weit sich alles entwickelt hat.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und bedanke mich im voraus bei ihnen für ihre Zeit

Mit freundlichen Grüssen

Christian

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr R.

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Deutschland ist ein Einwanderungsland – das spiegelt sich nun in unserem Staatsangehörigkeitsrecht wider.
Am 19.02.2024 wurde die lang ersehnte Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts endlich beschlossen.
Mit unseren Bestreben zu dieser Reform haben wir es geschafft, Deutschland als attraktives Einwanderungsland zu stärken.

Menschen, die dauerhaft hierzulande leben, können künftig schneller mitbestimmen und politisch mitwirken, beispielsweise durch die Teilhabe an Wahlen. Statt Hürden zu bauen, werden Anreize geschaffen: Die Reform beinhaltet kürzere Einbürgerungsfristen, das Geburtsortsprinzip für Kinder, Schutzmaßnahmen für Staatenlose und die Anerkennung von Mehrstaatigkeit. So beträgt beispielsweise die Voraufenthaltszeit vor der Einbürgerung nicht mehr acht, sondern nur mehr fünf Jahre. Besondere Integrationsleistungen werden mit einer Verkürzung auf drei Jahre anerkannt. Außerdem leisten wir mit der Reform einen wichtigen Beitrag zur Anerkennung der Gastarbeiter*innen. Für sie werden insbesondere Sprachanforderungen gesenkt, um die Einbürgerung zu erleichtern.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.gruene-bundestag.de/themen/integration-migration-flucht/dein-land-dein-pass

Mehrstaatigkeit wird also endlich anerkannt: Die deutsche Staatsbürgerschaft können Sie künftig beantragen, ohne die Staatsangehörigkeit Ihres Herkunftslands (in Ihrem Fall die mazedonische Staatsangehörigkeit) abzulegen. Gleichzeitig entfällt beim Erwerb einer zusätzlichen Staatsangehörigkeit neben der deutschen die Anforderung einer Beibehaltungsgenehmigung, sodass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit ohne Einschränkungen aus deutscher Perspektive behalten können – die Zulassung von Mehrstaatigkeit funktioniert also ‚in beide Richtungen‘.

Das Gesetz tritt ab dem 26.06.2024 in Kraft. Sie können den Antrag auf Einbürgerung dann bei Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde stellen.

Wir wünschen Ihnen alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen
Team Nouripour

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