Wann kommt endlich die WEG-Reform für Photovoltaik als privilegierte Maßnahme?

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Otto Fricke
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Frage von Klara H. •

Wann kommt endlich die WEG-Reform für Photovoltaik als privilegierte Maßnahme?

Lieber Herr Fricke,

das BMWK unter Habeck hat vorgelegt und das Solarpaket 1 wurde letzte Woche erfolgreich verabschiedet.

Wann legt der Bundestag nach, um das von ihrem Parteikollegen Herrn Buschmann dringend notwendigen Gesetz zur Privilegierung von Balkonkraftwerken zu verabschieden. WEG-Versammlungen stehen an und ich als Eigentümer und Unternehmer kann mir ein blockieren von Photovoltaik in meiner Gemeinschaft durch einzelene Verhinderer nicht länger leisten. Ich will endlich in Deutschland investieren, die bisherige Blockaden der Miteigentümer verhindern dies.

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Liebe Frau H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur geplanten WEG- und Mietrechtsreform und insbesondere zur darin vorgesehenen Privilegierung von Balkonkraftwerken. So wie ich Ihre Frage verstehe, interessiert Sie der aktuelle Stand des Gesetzgebungsverfahrens.

Wie Sie richtig angemerkt haben, haben wir mit der Verabschiedung des Solarpakets die technischen Voraussetzungen für den erleichterten Photovoltaik-Ausbau geschaffen. Nun wollen wir auch die rechtlichen Hürden bei Kleinanlagen abbauen und dafür sorgen, dass Bürger in Zukunft bis zu 800 Watt Eigenstrom anmeldefrei erzeugen können. Dabei sollen Steckersolargeräten, auch Balkonkraftwerke genannt, in den Katalog der privilegierten baulichen Maßnahmen im Sinne von § 20 Abs. 2 WEG, auf die Wohnungseigentümer einen Anspruch haben, aufgenommen. 

Nach der ersten Lesung des Gesetzentwurfes am 18.01.2024 erfolgte eine Expertenanhörung im Rechtsausschuss am 19.02. Dabei bestand Ihres Punktes grundsätzlich Einigkeit. 

Aktuell allerdings hängen die Verhandlungen, da die SPD grundsätzliche Bedenken, gegen die in diesem Gesetzentwurf ebenfalls geregelten rein virtuellen Eigentümerversammlungen hegt, die im selben Gesetz an anderer Stelle geregelt werden (die in der Ressortabstimmung offenbar noch nicht so gewichtig waren). Diese Bedenken konnten in den letzten beiden Wochen jedoch weitgehend ausgeräumt werden, indem diesbezüglich eine Kompromisslösung gefunden wurde. Daher hoffe ich, dass wir das Gesetz nun mit geringfügigen Änderungen zügig im Rechtsausschuss und Plenum beschließen können.

Mit besten Grüßen,

Otto Fricke

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