Wann löst die FDP das liberale Versprechen ein, den Staat zu entbürokratisieren? Welche Initiativen gibt es dazu?

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Otto Fricke
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Frage von Thomas K. •

Wann löst die FDP das liberale Versprechen ein, den Staat zu entbürokratisieren? Welche Initiativen gibt es dazu?

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Sehr geehrter Herr K.,

ich danke Ihnen für Ihre Frage. Ich bin überzeugt, dass eine wirklich nachhaltige und dauerhafte Belebung unserer Wirtschaft nur durch eine dauerhafte Entlastung der Menschen und der Unternehmen möglich sein wird.

Im Vordergrund steht für uns Freie Demokraten dabei, die kostengünstigste aller konjunkturstützenden Maßnahmen zu verfolgen: den Bürokratieabbau. Das Bewältigen bürokratischer Hürden kostet Menschen und Unternehmen täglich wertvolle Ressourcen, die an anderer Stelle fehlen.

Wir wollen und wir müssen die gegenwärtigen Krisen zum Anlass nehmen, gemäß der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag den Dschungel der Bürokratie zu lichten und Bürgerinnen und Bürgern, Start-up-Gründerinnen und -Gründern, Selbständigen und Unternehmen wieder mehr Freiräume zu geben und so die Grundlage für eine langfristige wirtschaftliche Belebung zu legen.

Zusammen mit unseren Ampel-Partnern haben wir beschlossen, dass zunächst die Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung im Rahmen der Energiewende Vorrang hat. Etwas, was Deutschland im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe im Ahrtal in Ansätzen schon begonnen hat.

Zu den Vorhaben zählen umfassende Maßnahmen, die in einem ersten Schritt insbesondere das Ausschreibungsdesign von Flächen und die Planung und Genehmigung von LNG-Terminals und Wasserstoffpipelines vereinfachen. In einem weiteren Schritt folgen dann Maßnahmen, die in einem Bürokratieabbaugesetz (BEG IV) möglichst noch dieses Jahr unter der Federführung des zuständigen Wirtschaftsministeriums (BMWK) erlassen werden sollen. Das hat Wirtschaftsminister Habeck in einer Fragestunde im Deutschen Bundestag am 26. Januar 2022 zugesagt. Der Austausch hierzu findet auf Ebene der Fachpolitiker bereits statt, gleichzeitig kommt der Verlagerung der Zuständigkeit für den Nationalen Normenkontrollrat (NKR) in den Geschäftsbereich des Bundesjustizministeriums (BMJ) eine wichtige Aufgabe zur Beschleunigung der Verfahren zu.

In der Hoffnung Ihre Frage zumindest ausreichend beantwortet zu haben,

verbleibe ich mit den besten Grüßen, Ihr

Otto Fricke

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