Sind Sie für eine Abgabe von Unternehmen, wenn diese KI profitorientiert nutzen, die an Übersetzer, Schriftsteller etc. ausgeschüttet wird, deren Arbeit von der KI potenziell genutzt wird?

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Parsa Marvi
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Frage von Miriam Y. •

Sind Sie für eine Abgabe von Unternehmen, wenn diese KI profitorientiert nutzen, die an Übersetzer, Schriftsteller etc. ausgeschüttet wird, deren Arbeit von der KI potenziell genutzt wird?

Sehr geehrter Herr Marvi,

sind Sie für eine Abgabe von Unternehmen, wenn diese KI profitorientiert nutzen, die an Übersetzer, Schriftsteller etc. ausgeschüttet wird, deren Arbeit von der KI potenziell genutzt wird?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Y.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift. Die vielen und schnellen Entwicklungen rund um generative KI stellt uns vor viele Herausforderung – dazu gehört auch die Frage, wie wir Fairness zwischen den Big-Tech-Unternehmen wie OpenAI und den Personen, die mit ihren Texten und Bildern die Basis für die Funktionalität der Modelle legen, herstellen. Aktuell sehen wir hier nicht nur ein großes Ungleichgewicht zugunsten der Anbieter der Modelle – Fakt ist außerdem, dass mit ChatGPT und Co. eine ausgeprägte Konkurrenzsituation entstanden ist, die für Schriftsteller:innen, Übersetzer:innen und weitere potenziell existenzbedrohend ist.

Hier gibt es also Handlungsbedarf. Wie der genau umgesetzt werden könnte, diskutieren wir derzeit noch. Anknüpfungspunkte zur Lösung des beschriebenen Ungleichgewichts bieten sowohl der AI Act als auch die DSM-Richtlinie:

Der europäische AI Act, dem aller Voraussicht nach im kommenden April nach dem Rat auch das Europäische Parlament zustimmen wird, führt eine Transparenzpflicht ein. Anbieter der Modelle werden verpflichtet, eine Zusammenfassung der genutzten Trainingsdaten öffentlich zugänglich zu machen. Das begrüßen wir ganz ausdrücklich: Denn das Wissen über die Nutzung der eigenen Werke im Trainingsprozess ist für die Urheber:innen Voraussetzung dafür, um ihre Rechte geltend zu machen.

Darüber hinaus müssen wir auch auf die europäische DSM-Richtlinie schauen: Die geltende Rechtslage sieht vor, dass Urheber:innen der Nutzung ihrer Werke im Rahmen des Text- und Data Minings durch ein maschinenlesbares Opt-out widersprechen können. Wann ein wirksamer maschinenlesbarer Nutzungsvorbehalt tatsächlich vorliegt, wird allerdings rechtlich und technisch sehr unterschiedlich interpretiert. Hier gilt es, im Rahmen der Evaluation der Richtlinie, die für 2026 ansteht, für Klarheit zu sorgen.

Weitere Möglichkeiten diskutieren wir fortlaufend.

Freundliche Grüße
Parsa Marvi

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