Frage an Patrick Meinhardt bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Patrick Meinhardt
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Frage von Otto D. •

Frage an Patrick Meinhardt von Otto D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Meinhardt,

nachfolgend angesprochene Themen werden derzeit eher untergeordnet diskutiert, bitte teilen Sie mir dennoch Ihre Meinung bzw. Ihre konkreten Vorhaben hierzu mit:

Bürgerbeteiligung/Volksentscheide, was halten Sie davon, wie wollen Sie gewährleisten, dass Regierungshandeln vom Bürgerwillen bestimmt wird?

Welche Initiativen halten Sie für sinnvoll bzw. werden Sie ergreifen, damit die Energiewende gelingt?

Was halten Sie von einer existentiellen Grundsicherung z. B. in Form eines bedingungslosen Grundeinkommens?

Waffenexporte, halten Sie es für gut und vertretbar, dass Deutschland weltweit der drittgrößte Waffenexporteur ist?

Was halten Sie von einer Amtszeitbegrenzung von z. B. 10 Jahren für politische Spitzenämter, bei gleichzeitiger Verlängerung der Legislaturperiode auf 5 Jahre?

Was halten Sie von einer Neugliederung der Bundesländer, könnte dadurch nicht ein besserer wirtschaftlicher Ausgleich hergestellt werden, bei gleichzeitiger Einsparung von Verwaltungskosten?

Halten Sie die derzeitigen Bestimmungen zum Thema Abgeordnetenbestechung für ausreichend?

Werden Sie Initiativen ergreifen oder unterstützen, die das Ziel haben, mehr Transparenz über geschäftliche Beziehungen von Abgeordneten herzustellen?

Otto Deck, Rheinstetten, 13.09.2013

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Deck,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 13. September 2013. Sehr gern beantworte ich Ihnen Ihre Fragen, da ich die Themenfelder alle samt für sehr wichtig halte.

1. Bürgerbeteiligung/ Volksentscheide

Wir wollen die Demokratie in unserem Land stärken und beleben mit mehr Bürgerbeteiligung und Volksentscheide. In einer gereiften Demokratie sollen die Bürger auch über Wahlen hinaus einen unmittelbaren Einfluss auf die politische Willensbildung erhalten. Wir setzen uns für eine Öffnung und Stärkung der repräsentativen Demokratie ein. Dazu wollen wir mit der Einführung des Bürgerplenarverfahrens, eines fakultativen Gesetzesreferendums und der verfassungsrechtlichen Verankerung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden eine entsprechende Grundlage schaffen.

Neue Medien eröffnen neue Chancen für die Bürgerbeteiligung und senken die Hürden zur gemeinsamen Interessenswahrnehmung in unserer Gesellschaft. Wir wollen diese Chancen als Ergänzung für unsere repräsentative Demokratie nutzen. Informationsangebote im Internet eröffnen den Menschen und der Politik neue Chancen der Interaktion.

2. Energiewende

Wachstum schafft neue Chancen. Darum wollen wir die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft erhalten. Die beschlossene Energiewende ist dabei eine Chance – sie erfolgreich zu gestalten ist aber auch ein Kraftakt. Sie wird nur gelingen, wenn die noch ausstehenden Entscheidungen bei der Bremsung des Anstiegs der Strompreise, der besseren Steuerung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien und den Rahmenbedingungen für den Bau neuer Ersatzkraftwerke nunmehr unverzüglich erfolgen. Dabei ist ein marktwirtschaftlicher Ansatz zu wählen. Deutschland kann zu einem Impulsgeber für ein neues Zeitalter werden. Wir müssen aber auch darauf achten, dass wir die Basis für Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft und den sozialen Zusammenhalt nicht untergraben. Deshalb sind für uns Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit ebenso wichtig wie schnelle Fortschritte im Umweltschutz. Wir Liberalen werden die Energiewende mit Engagement, Augenmaß und Realismus zu einem Erfolg machen. Dafür treten wir an.

- Der Staat darf sich an steigenden Energiekosten nicht bereichern. Als sofort wirksame Maßnahme soll die Stromsteuer auf das von der EU vorgegebene Mindestmaß gesenkt werden. Auch die Länder müssen sich an der Rückgabe der Mehreinnahmen an den Steuerzahler beteiligen. Wir wollen dazu in der nächsten Wahlperiode eine neue Initiative zur steuerlichen Entlastung der Bürger bei der energetischen Gebäudesanierung, die dann von Bund und Ländern gemeinsam getragen werden soll.

- Um den gesamten Energiemarkt marktwirtschaftlicher zu gestalten, ist eine zügige und grundlegende Reform des EEG erforderlich. Dazu haben wir in der vergangenen Legislaturperiode ein Reformkonzept vorgelegt. Die erneuerbaren Energien sollen schneller und konsequenter als bisher an den Markt herangeführt werden. Unser Ziel ist es, dass die Erneuerbaren Energien spätestens im Markt sind, wenn das letzte Kernkraftwerk in Deutschland abgeschaltet ist. Wir Liberale stehen dabei für Rechtssicherheit und Vertrauensschutz in getätigte Investitionen. Alle Reformvorschläge beziehen sich daher stets nur auf Neuanlagen. Bei der Weiterentwicklung des Fördersystems werden wir insbesondere die Finanzierungsmöglichkeiten kleiner und mittelständischer Unternehmen berücksichtigen.

- Wir Liberalen sprechen uns dafür aus, den EU-Binnenmarkt auch für Erneuerbare Energien entschieden voranzubringen. Wir streben einen garantierten Mindestanteil Erneuerbarer Energien im gesamten Binnenmarkt an. Die Einführung eines europäischen Fördermodells – auch in Form eines Mengenmodells – ist durch eine Mehrheitsentscheidung der Mitgliedsstaaten möglich. Sollte sich eine europäische Lösung absehbar nicht realisieren lassen, soll Deutschland seinerseits ein nationales Mengenmodell zügig umsetzen.

- Ausnahmen von EEG-Umlage und Stromsteuer für energieintensiv produzierende Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, sind zur Sicherung von Beschäftigung und Wirtschaftswachstum am Industriestandort Deutschland unverzichtbar. Anderenfalls drohen Arbeitsplatzverluste durch Abwanderung der Industrie. Es war auch richtig, den industriellen Mittelstand mit Großkonzernen in der Industrie gleichzustellen. Das wichtigste Ziel ist jedoch die Begrenzung der Kosten der Energiewende insgesamt. Unternehmen, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen, sollen nicht begünstigt werden, da dies die Umlage für Privathaushalte und Mittelstand unangemessen erhöht.

- Mit der Einführung eines bundesweit koordinierten Netzentwicklungsplans, der Grundlage für einen Offshore-Netzentwicklungsplan und zahlreicher gesetzlichen Vorkehrungen für eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren haben wir wesentliche Vorkehrungen für einen beschleunigten Netzausbau getroffen. Nun kommt es darauf an, dass die Ausbauprojekte zügig von den Netzbetreibern realisiert werden. Dabei sind auch die Länder in der Pflicht, die vorhandenen Instrumente für eine zügige Umsetzung vollumfänglich zu nutzen.

- Der Bundesnetzagentur soll sofort die Möglichkeit eingeräumt werden, bei instabilen Netzverhältnissen den Einspeisevorrang für neue Großanlagen per Beschluss regional und befristet außer Kraft setzen zu können. Das schafft einen Anreiz, Großanlagen der regionalen Nachfrage entsprechend zu bauen. Der Einspeisevorrang ist ansonsten zu erhalten, um kleinen Anbietern eine faire Chance zu geben und den Druck auf die Netzbetreiber zum Netzausbau zu erhalten.

3. bedingungsloses Grundeinkommen

Wir Liberalen lehnen ein bedingungsloses Grundeinkommen strikt ab. Unsere Alternative ist das liberale Bürgergeld: Mit dem liberalen Bürgergeld will die FDP bedürftige Menschen unterstützen, gleichzeitig aber auch die Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative fördern. Durch die Zusammenfassung und Pauschalisierung von steuerfinanzierten Sozialleistungen und ihrer Verwaltung in einer Behörde werden diejenigen vom Bürgergeld profitieren, die das nach unserem Willen sollen: die Bedürftigen, nicht die Findigen.
Das Finanzamt übernimmt die Berechnung und Auszahlung des Bürgergeldes. Die Arbeitsvermittlung und soziale Betreuung von Langzeitarbeitslosen soll nach unserem Konzept Aufgabe der Kommunen sein. Über eine neue Freibetragsregelung und in Verbindung mit unserem Steuerkonzept wird sichergestellt, dass sich die Aufnahme einer Arbeit – auch bei geringer Bezahlung – lohnt.
Das Nettoeinkommen ist bei Aufnahme einer Beschäftigung immer höher als der alleinige Transferbezug. Das Bürgergeld sorgt für ein Mindesteinkommen, das Beschäftigung fördert und Arbeitseinkommen nicht benachteiligt. Dieses Mindesteinkommen verhindert Armut besser als staatlich verordnete Mindestlöhne.

4. Waffenexporte

Alle Rüstungsexporte aus Deutschland müssen vom Bundessicherheitsrat gebilligt werden. Die dortige Entscheidungsfindung basiert auf den politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000, die Zeit der Rot-Grünen Regierung und dem „Gemeinsame Standpunkt 2008/944/GASP des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“. Damit haben wir strengere Rahmenbedingungen, die von vier Fraktionen gestützt werden.

5. Amtszeitbegrenzung

Persönlich glaube ich nicht, dass es sinnvoll ist, politische Spitzenämter zeitlich zu begrenzen. Es ist nicht der Ablauf der Zeit der dafür verantwortlich ist, ob ein Amt Gut oder eben nicht gut ausgeführt wird. Es hängt immer von dem Einzelnen ab. Das derzeitige System finde ich daher vollkommen in Ordnung. Schließlich hat es doch der Wähler in der Hand, jemanden aus einem politischen Amt abzuwählen oder zu bestätigen. Diese Entscheidung möchte ich auch zukünftig den Wählern überlassen, wenn sie zum Beispiel der Auffassung sind, einen Politiker im Amt zu bestätigen, so sollen sie dies tun.

6. Neugliederung der Bundesländer

Ich stimme Ihnen in der Tat zu, dass durch die Fusion einzelner Bundesländer wir eine Vielzahl von Strukturen effizienter gestalten könnten und demzufolge auch Verwaltungskosten sparen. Wir brauchen weniger Bundesländer und damit weniger Bürokratie. An dieser Stelle sage ich aber eines auch sehr klar: Die Bundesländer dürfen nicht so groß werden, dass die Wege für den Bürger zu lang werden und sich der einzelne nicht mehr mit seiner Heimat identifiziert.
Wir Liberalen schlagen daher das sogenannte 9-Länder-Modell vor. In diesem Modell fusionieren Schleswig-Holstein und Hamburg mit Mecklenburg-Vorpommern, Berlin mit Brandenburg und Sachsen-Anhalt, Sachsen mit Thüringen, Niedersachsen mit Bremen und Rheinland-Pfalz mit dem Saarland. Im Grundgesetz wurde einst geregelt, dass die Fusion von Ländern nicht von Parlamenten getroffen werden kann. Dazu benötigt es einer Volksabstimmung, bei welcher die Bürger entscheiden können, ob sie eine solche Fusion wollen oder nicht.

7. Abgeordneten-Bestechung

Abgeordnete stehen unter einer sehr hohen öffentlichen Belastung. Gesetzlich gibt es im Strafgesetzbuch Regelungen, die die Vorteilsannahme sowie die Vorteilsgewährung bestrafen. Das gehört zu ihrem Amt. Eine mögliche Bestechung bleibt nicht verborgen.

8. Nebentätigkeiten

Hier haben wir schon gehandelt: Wir haben hier mit unserem Koalitionspartner in dieser Legislaturperiode einiges dazu beigetragen, dass die Transparenz in Bezug auf den Verdienst von Abgeordneten noch größer wird als bisher. In der nächsten Periode müssen die Abgeordneten ihre Nebeneinkünfte demnach viel detaillierter darlegen als es bisher üblich ist.
Dies geschieht dann in zehn stufen, in welchen die Nebeneinkünfte zukünftig angegeben werden. Die neue Obergrenze liegt demnach bei Einkünften, die über 250.000 € liegen. Dabei erfasst Stufe 1 Einkünfte in der Größenordnung ab 1.000 Euro, die Stufen 2 bis 9 sind gestaffelt für Einkünfte von 3.500 Euro bis 250.000 Euro. Stufe 10 betrifft Einkünfte über 250.000 Euro. Bisher gibt es nur drei Stufen von 1.000 Euro bis über 7.000 Euro. Die Angaben werden im Amtlichen Handbuch des Bundestages sowie auf den Internetseiten des Parlaments veröffentlicht, um es für jeden Bürger ersichtlich und transparent darzustellen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte und stehe Ihnen auch sehr gern für persönliche Rückfragen zur Verfügung.

Mit den besten Grüßen verbleibe ich
Ihr
Patrick Meinhardt