Frage an Petra Dettenhöfer bezüglich Recht

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Petra Dettenhöfer
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Frage an Petra Dettenhöfer von Lucia R. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dettenhöfer,

am 1.4.13 ist die Änderung des BayRDG in Kraft getreten. Teil dieser Änderung war die Einführung des neuen Art. 33a, der sog. "Retterfreistellung", die momentan häufig auch als "Rettergleichstellung" dargestellt und gefeiert wird.
Leider muss man bei Betrachtung von Art. 33a BayRDG aber feststellen, dass lediglich ein erster Schritt in die sicherlich richtige Richtung gemacht wurde, dieser aber keine echte Gleichstellung hinsichtlich Freistellungs- und Lohnfortzahlungsansprüchen erwirkt.
In Art. 33a BayRDG ist nämlich lediglich von "Arbeitnehmern, die ehrenamtlich im Rettungsdienst tätig sind" die Rede. Ferner wird keine Regelung von Ansprüchen bei Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und Bereitschaftsdiensten (wie in Art. 9 BayFwG) getroffen. Somit kann selbst im Fall der ehrenamtlichen Rettungsdienstler nicht von einer Gleichstellung mit Helfern der Feuerwehr gesprochen werden.
Wegen des Wortlauts muss eine weitere Unterscheidung getroffen werden: Da lediglich die Rede von Ehrenamtlichen im Rettungsdienst ist, bleibt eine ganze Reihe von Helfergruppen unerfasst, und hat nach wie vor keinerlei gesetzlich geregelte Ansprüche. Hiervon betroffen sind Helfer für die Betreuung von unverletzt Betroffenen in Notunterkünften (z.B. bei Wohnhausbrand, Bombenfund o.ä.), Rettungshundestaffeln, Suchdienste, Techniker, Medienarbeiter, Ausbilder, die organisierte Erste Hilfe und viele mehr.
Sie sehen es existiert momentan eine 3-Klassen-Helfergesellschaft, wodurch indirekt auch eine unzulässige und unsachgemäße Wertung ehrenamtlichen Engagements entsteht.

Sehr geehrte Frau Dettenhöfer, mich würde daher von Ihnen, als Mitglied im Landtag und hinzuberufenes Vorstandsmitglied im BRK Bezirksverband Niederbayern-Oberpfalz, interessieren wie Sie zur geschilderten Problematik stehen? Was werden Ihre nächsten Schritte sein um eine echte Gleichstellung aller ehrenamtlich im Bevölkerungsschutz Tätigen zu erreichen?

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