Frage an Petra Merkel bezüglich Innere Sicherheit

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Frage an Petra Merkel von Nicole S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Merkel,

"Es gab Vorkommnisse, die mehr zufällig vorab vereitelt wurden, wie zum Beispiel die Fälle der Sauerland-Terroristen oder der "Kofferbomber" von Köln." (Anm. d. Red.: siehe
Antwort von Frau Merkel vom 18.11.2008)

Ihre "Sauerland-Terroristen" haben sich aber leider laut den Zeitungsberichten („Terror-Fritz und seine gefährlichen Freunde“ – so die Schlagzeile in der Welt vom 8. September oder "Das Märchen vom „Terror-Fritz“ - Berliner Umschau vom 13. September 2007) mehr als tollpatschig verhalten. Ihre so "gefährliche" Bombe wäre nach Ansicht von Experten, den Tätern beim Bau, zu 99,9% selbst um die Ohren geflogen.

Beim "Kofferbomber" in Köln lief es nicht anders. Es war nicht einmal ein Profi der mit hoch entwickelter Technik z.B. Internet arbeitete.

Zitat N24 vom 09.04.08: "Nach Darstellung des chemischen Sachverständigen ist der Zünder mit Teilen gebaut worden, die in jedem Baumarkt erhältlich sind. "Die eigentliche Präparation ist eine Sache von 30 Minuten." Anhand einer Anleitung habe er die Konstruktion nachgebaut. "Es ist mir problemlos gelungen, einen solchen Zünder herzustellen. Ich bin noch nicht einmal ein Bastler."

Das BKA-Gesetz hätte in dieser Situation nichts gebracht. Sie hätten eher Baumärkte, Bahnhöfe und Lehrbücher über Chemie verbieten müssen. Was aber unmöglich ist.

"Bei der Befugnis zum verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme (sog. Online-Durchsuchung) geht es um die Möglichkeit des BKA, mit der technischen Entwicklung im Kommunikationsbereich Schritt halten zu können."

Würden Sie dann auch das Briefgeheimnis auf den Müll befördern? Da Terroristen über den Postverkehr auch kommunizieren könnten?

"Besonders wichtig erachte ich den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung."

Was nutzt mir das, wenn ich nach solchen Eingriffen in mein Leben nichts davon erfahre? Eine Hausdurchsuchung wird mit Zeugen praktiziert, aber laut BKA-Gesetz ist jeder betroffene von Anfang an Machtlos. Rechtliche Mittel für Betroffene bei Missbrauch gleich Null!

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Sehr geehrte Frau Sehler,

vielen Dank für Ihre Anmerkungen zu meiner Position zum BKA-Gesetz. Ich verstehe abgeordnetenwatch.de allerdings als Portal, auf dem Bürgerinnen und Bürger ihrer oder ihrem Abgeordneten sei es auf Landes- oder Bundesebene Fragen stellen können. Für Fürth ist meine Kollegin die SPD-Bundestagsabgeordnete Marlene Rupprecht zuständig. Da sich Ihre Frage allerdings auf meine Position zum BKA-Gesetz bezieht, möchte ich trotzdem zu den von Ihnen angesprochenen Punkten Stellung nehmen.

Mit den Beispielen der „Sauerland-Terroristen“ und der „Kofferbomber von Köln“ wollte ich verdeutlichen, dass die Terrorgefahr nicht aus der „Luft gegriffen“ ist, sondern eben auch in Deutschland nach wie vor eine reale Bedrohung darstellt. Die Terrorgefahr ist keine abstrakte Gefahr, sie gehört leider zu unserer Realität.

Es entspricht nicht der Tatsache, dass Betroffene „nach solchen Eingriffen nichts davon erfahren“. Das Gesetz sieht vor, dass die Betroffenen grundsätzlich nach Abschluss der Maßnahme darüber durch das Bundeskriminalamt unterrichtet werden. Dies ist in § 20 w des BKA-Gesetzes geregelt. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu Benachrichtigungspflichten bei heimlichen Maßnahmen werden damit umgesetzt. Des Weiteren soll der Betroffene die Möglichkeit erhalten, die Rechtmäßigkeit der Maßnahme gerichtlich überprüfen zu lassen, sobald er von der Durchführung der Maßnahme informiert worden ist.

Bei weiteren Fragen möchte ich Sie bitten, sich an Ihre zuständige Bundestagsabgeordnete Marlene Rupprecht zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Merkel, MdB