Frage an Rainder Steenblock bezüglich Bildung und Erziehung

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Rainder Steenblock
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Nils L. •

Frage an Rainder Steenblock von Nils L. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Steenblock,

sollte in Ihren Augen der Meistertitel in den Gewerken, wo er noch besteht, erhalten bleiben?
Was geschieht diesbezüglich jetzt und in Zukunft bei den Grünen?
Im Handwerk gab es immer eine hohe Ausbildungsplatzvergabe. Ich habe vor, selbst auszubilden. Ich bin angehender Meister im Elektrotechniker Handwerk.
Wie werden in Zukunft Ausbildungsplätze gefördert und alte erhalten? Was geschieht um das Ansehen des deutschen Handwerks zu erhalten?
Was wird getan um Dumpingpreisen einhalt zu gebieten? Dürfen ortsfremde Firmen auch in Zukunft öffentliche Aufträge ausführen?

Mfg. N.Läpple

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Läpple,

Mit der von Bündnis 90/Die Grünen und SPD auf den Weg gebrachten Reform der Handwerksordnung haben wir einen Schritt zur Erleichterung von Unternehmensgründungen und für mehr Beschäftigung erreicht. 2004 war das erste Jahr, in dem die Reform der Handwerksordnung wirkte.

2004 ist die Zahl der Betriebe nach Jahren des Rückganges zum ersten Mal wieder gestiegen. Auch die Zahl der im Handwerk Beschäftigten hat zum ersten Mal nach vielen Jahren wieder zugenommen. Es ist zu erwarten, dass viele der neu gegründeten Betriebe in den nächsten Jahren Ausbildungsplätze anbieten werden.

Auch die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsplätze im Handwerk nahm 2004 zu. Nach der Statistik des Zentralverbands des Deutschen Handwerks war im Jahr 2004 zum ersten Mal wieder einen leichter Zuwachs bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen feststellen, und zwar um 300 Ausbildungsplätze (0,2%), nachdem die Neuverträge im Handwerk zwischen von 1999 bis 2003 um 13% (23.000) zurückgegangen waren.

Wir haben es leichter gemacht ausgebildet zu werden und auszubilden: wir haben das duale System der beruflichen Ausbildung reformiert und die Ausbildungsordnungen vieler Berufe modernisiert. Der Ausbildungspakt verpflichtet Bundesregierung und Wirtschaft dazu, jedem ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen jungen Menschen eine Ausbildung anzubieten.

Die Kammerprüfung bleibt das zentrale Qualitätsmerkmal im dualen System. Durch die Möglichkeit der gestreckten Abschlussprüfung ist gesichert, dass diese Qualitätsüberprüfung nicht erst am Ende der Ausbildungszeit stattfindet, sondern schon währenddessen. Damit ist gesichert, dass die Novellierung der Handwerksordnung und des Berufsbildungsgesetzes nicht zu einer Dequalifizierung führt. Mit der Reform des Berufsbildungsgesetzes haben wir stattdessen die Grundlagen gelegt für eine bessere Lernortkooperation. Durch die Förderprogramme für Ausbildungsverbünde und die Ausbildungsplatzentwickler ermöglichen wir auch kleineren Betrieben die Ausbildung, die sich dazu bisher aus organisatorischen Gründen nicht in der Lage sahen. All diese Schritte führen gemeinsam dazu, dass mehr Betriebe Ausbildungsplätze anbieten können.

Wir wollen den Meisterbrief auf die gefahrengeneigten Berufe begrenzen und ihn für alle anderen Handwerke als freiwilliges Qualitätssiegel erhalten. Der Meistertitel ist ein wichtiges Qualitätssiegel für den Kunden, der entscheiden kann, ob er einen Meisterbetrieb oder einen anderen Betrieb beauftragen möchte.

Was Dumpingpreise und öffentliche Aufträge betrifft, unterstützen wir die Forderung der Kammern und Berufsverbände, gegenüber der EU und anderen europäischen Ländern das Niveau der deutschen Berufsanerkennung, der Dienstleistungs- und Vergaberegeln zu verteidigen und zu sichern. Wir stellen uns gegen einen ruinösen Preiswettbewerb und werden alles tun, damit die EU-Dienstleistungsrichtlinie die Orientierung am Herkunftsland ändert.

Wir bedauern die aktuelle Vergabepraxis der öffentlichen Hand, dass häufig das billigste und nicht mehr das wirtschaftlichste Angebot zum Zuge kommt.

Wir wollen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle außerdem ein Register über Unternehmen einrichten, die von öffentlichen Auftraggebern wegen schwerer Verfehlungen, wie zum Beispiel Korruption, Schwarzarbeit oder illegale Beschäftigung, von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen worden sind. So wird sichergestellt, dass in Deutschland kein Auftrag mehr an Unternehmen in Unkenntnis von deren illegalen Praktiken vergeben werden kann. Dabei muss mit den erlangten Daten sorgfältig und unter Berücksichtigung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen umgegangen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Rainder Steenblock