Frage an Rainer Arnold von Ingo R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Arnold,
da wir Softair-Spieler wohl direkt von einem Verbot von Paintball betroffen sein werden, stellt sich uns die Frage:
Welchen reellen Sicherheitsgewinn bringt ein solches Verbot der BRD bzw. deren Bevölkerung?
Zu Paintball ist noch zu erwähnen, dass das Spielen schon seit Jahren “frei” ab 18 ist und nur auf genehmigten Spielfeldern und Halle gespielt werden darf.
Beim Airsoft (wie Softair wirklich heißt) ist seit dem 01.04.08 nur noch das Spielen auf befriedetem Besitztum erlaubt. Ebenso ist ein führen der Airsoft-Markierer in der Öffentlichkeit verboten (Anscheinswaffen...)
Es soll hier nicht um die moralischen Fragen gehen wie z.B. sittenwidrig, Herabsetzung der Menschenwürde, Simulation von “Töten”, etc.
Uns interessiert einfach nur, wie durch ein solches Verbot so schreckliche Taten wie Amokläufe verhindert werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Riegert
Sehr geehrter Herr Riegert,
ich persönlich halte Paintball nicht für eine besonders empfehlenswerte Freizeitaktivität.
Zugleich bin ich aber der Meinung, dass nicht alles, was als wenig sinnvoll angesehen wird, auch unbedingt verboten werden muss, zumal Paintball-Waffen keine Tatwaffen sind. In diesem Sinne habe ich mich auch in meiner Fraktion positioniert.
Auch sollten entsprechende Regelungen nicht im Zuge der Änderungen des Waffenrechts vorgenommen werden. Nach intensiver Diskussion sind nun die entsprechenden Fachgremien zu der Auffassung gelangt, Paintball nicht mehr als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Diese Freizeitbeschäftigung bleibt den Ausübenden somit einstweilen erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Arnold