Frage an Rainer Arnold bezüglich Recht

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Frage von Eva B. •

Frage an Rainer Arnold von Eva B. bezüglich Recht

Wie stehen Sie zur Verteidigung der Menschenrechte in der Innen- und Außenpolitik, wie sie z.B.amnesty international vertritt?

(In der Themengebietsliste kann diese Frage nicht einmal richtig eingeordnet werden- so unwichtig?!)
Konkret:
- Wie stellt sich die SPD die Wahrung der Menschenrechte bei gleichzeitiger Bekämpfung des Terrorismus vor?
-Wie will die SPD sich für den Internationalen Strafgerichtshof einsetzen und die Rolle der Opfer schwerer Menschenrechtsverletzungen stärken?
-Wie will die SPD international bes. für den Schutz der Menschenrechte für Frauen eintreten?
- Wie will die SPD für das Recht auf Meinungsfreiheit z.B auch in Russland und China eintreten?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Basler,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Anfrage bezüglich meiner Position zum Thema Menschenrechte, die ich Ihnen in der Folge gerne darlege. Menschenrechtspolitik ist eine Querschnittsaufgabe, d.h. sie umfasst alle Aspekte staatlichen Handelns- weshalb sich das Thema einer eingrenzenden Einordnung in der Themengebietsliste auch entzieht. Im Übrigen zeichnet für diese Gliederung allein die Redaktion von kandidatenwatch.de verantwortlich. Ich halte den Einsatz für die Menschenrechte gerade in der Außenpolitik (aber eben nicht nur dort) tatsächlich für eine der wichtigsten Prioritäten sozialdemokratischen Handelns. Die Herausforderung zu ihrem Schutz ist international seit den Terroranschlägen in New York sicherlich noch größer geworden. Die SPD-Fraktion und ich haben uns in der Vergangenheit wiederholt für die Achtung der Grund-und Menschenrechte eingesetzt. So lehnen wir z.B. die Behandlung der in Guantánamo Bay auf Kuba durch die USA festgesetzten Gefangenen als völkerrechtswidrig ab. Unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung darf es auch nicht zur Unterdrückung innenpolitischer Gegner kommen. Wie Sie sicherlich wissen, hat die rot-grüne Bundesregierung das römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag ratifiziert, und mit dem Völkerstrafgesetzbuch in innerstaatliches Recht umgesetzt. In diesem Rahmen, aber auch bilateral setzen wir uns für eine Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer von Menschenrechtsverletzungen ein. Die Bundesregierung unterstützt deshalb den IStGH finanziell, personell und politisch nachdrücklich, und wird dies auch in Zukunft tun. Dabei wird es insbesondere darum gehen, die Unabhängigkeit des Gerichtes und dessen Personals zu wahren, und zusammen mit unseren EU-Partner die uneingeschränkte Geltung seiner Gerichtsbarkeit gegen alle Angriffe zu verteidigen. Die SPD setzt sich international mit einer Reihe von Vorhaben für den besonderen Schutz von Frauen ein. So haben wir z.B. durch die Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung – und hierzu zählt insbesondere eine drohende Genitalverstümmelung – ein Abschiebeverbot betroffener Frauen erwirkt, oder den Kampf gegen den Menschenhandel und die Zwangsprostitution, etwa mit der Ratifizierung des entsprechenden Zusatzprotokolls der Vereinten Nationen, engagiert fortgesetzt. Ihre letzte Frage bezieht sich schließlich auf die internationale Durchsetzung des Rechts auf Meinungsfreiheit, z.B. in Russland oder China. Deutschland engagiert sich hier in enger Zusammenarbeit mit seinen multilateralen Partnern für einen stärkeren Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Insbesondere in Russland stellt sich die Situation so dar, dass noch immer eine breite Kluft zwischen guten legislativen Grundlagen und Ansätzen, und der viele Defizite aufweisenden tatsächlichen Umsetzung herrscht. Insbesondere Im Europarat, worin Russland Mitglied ist, setzt sich die SPD unter maßgeblicher Leitung von Rudolf Bindig, MdB, für ein striktes Monitoring und Thematisierung des Problems ein. Im Fall von China, das sich mit der Zeichnung des Zivilpakts der Vereinten Nationen ebenfalls zur Gewährung gewisser Mindeststandards des Rechts auf freie Meinungsäußerung verpflichtet hat, drängt Deutschland aktiv auf eine rasche Ratifizierung des Abkommens, welche bisher noch aussteht. Hierzu dient insbesondere auch der bilaterale deutsch-chinesische Rechtsstaatsdialog. In diesem institutionalisierten Rahmen werden von deutscher Seite regelmäßig Themen wie Tibet, Minderheiten, Folter, Arbeitsrechte, sowie eben die Presse-, Meinungs- und Religionsfreiheit. Viele Informationen zum Einsatz der Bundesregierung für die Stärkung und Förderung der Menschenrechte im In-wie Ausland finden sie ausführlich im 7. Menschenrechtsbericht vom 17.06.2005 dargestellt, den ich Ihnen hiermit wärmstens empfehlen kann. Im Internet ist er zu finden unter: http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/infoservice/download/pdf/publikationen/mrb7.pdf Ich hoffe, dass ich hiermit Ihre Fragen beantworten konnte und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Rainer Arnold,