Frage an Rainer Arnold von Hans K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Arnold.
Als Bürger, habe ich einen Frage an Sie.
Haben, Gesetze und Verordnungen, die auf Grundlage eines ungültigen Gesetz basieren, rechtliche Wirkung?
Mit freundlichen Grüßen
H.Klein
Sehr geehrter Herr Klein,
Ihre Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da es hier verschiedene denkbare Möglichkeiten gibt.
Enthält zum Beispiel ein Gesetz eine Verordnungsermächtigung und ist diese unwirksam (weil z.B. nicht ausreichend bestimmt), ist auch jede auf dieser Verordnungsermächtigung fußende Verordnung unwirksam.
Regelt hingegen ein Gesetz den selben Gegenstand neu, verdrängt dieses Gesetz das Vorhergehende, wobei das bisher gültige Gesetz auf das neue Gesetz keinerlei Auswirkungen hat.
Ist ein Gesetz in kleineren Teil zum Beispiel verfassungswidrig, kann diese Teilnichtigkeit (wie auch bei Verträgen) das gesamte Regelwerk nichtig werden lassen. Dies ist aber nicht in jedem Fall zwingend, so dass auch nur Teile des Gesetzes nichtig sein können.
Diese kurze Liste von möglichen Konstellationen macht schon deutlich, dass hier jeweils eine juristische Prüfung des Einzelfalls notwendig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Arnold