Frage an Rainer Arnold von Gerhard S. bezüglich Innere Sicherheit
Verehrter Herr Abgeordneter Arnold!
Mit großem Interesse verfolge ich Ihre Beiträge zum Thema Einsatz der Streitkräfte und Parlamentsbeteiligung.
Deshalb bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Frage:
War die Evakuierung deutscher Staatsbürger aus Libyen mittels Luftwaffentransportflugzeugen ein bewaffneter Einsatz gemäß Paramentsbeteiligungsgesetz. Dies vor dem Hintergrund des wahrscheinlich ungenehmigten Eindringens in den Libyischen Luftraum und der hohen Wahrscheinlichkeit, dass die beteiligten Soldaten der Gefahr ausgesetzt waren, in die dortigen bewaffneten Auseinandersetzungen zu geraten?
Ist der Einsatz der Streitkräfte Ihrer Meinung nach als Personalverteidigung gemäß Artikel 87a Absatz 1 des Grundgesetzes gerechtfertigt?
Wenn ja, wann wird die Zustimmung des Deutschen Bundestages hierzu nachgeholt?
Mit herzlichem Dank für Ihre Mühe verbleibe ich
Hochachtungsvoll
Ihr
Gerhard Stöhr
Sehr geehrter Herr Stöhr,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.
Am 26. Februar 2011 erfolgte die Evakuierung von 132 Europäern - darunter 22 Deutsche - aus Libyen durch einen gemeinsamen Einsatz der Bundeswehr mit der britischen Luftwaffe. Dabei handelte es sich, wie Sie richtig bemerken, um eine Aktion nach § 5 Abs. 1 Parlamentsbeteiligungsgesetz. Über diesen erfolgreichen Evakuierungseinsatz wurden die Vorsitzenden der Fraktionen des Deutschen Bundestages sowie die Obleute im Verteidigungs- und Auswärtigen Ausschuss korrekt unterrichtet.
Nichts desto trotz fordern wir der Ordnung halber einen Antrag auf eine nachträgliche Zustimmung des Deutschen Bundestages. Dies ist unserer Ansicht nach zur Wahrung der Rechte des Deutschen Bundestages notwendig. Bislang hat sich die Regierungskoalition aus CDU, CSU und FDP gegen einen solchen Antrag ausgesprochen. Wir werden dennoch zusammen mit den anderen Oppositionsfraktionen auf die Wahrung der parlamentarischen Rechte dringen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen helfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Rainer Arnold