Frage an Rainer Arnold von Werner L. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Arnold,
nun schon vor etlichen Jahren bei der Rentenreform, die zu erheblichen Kürzungen von Leistungen geführt hat (Anrechnung von Ausbildungszeiten,Erhöhung des Renteneintrittsalters, Änderung der Rentenformel etc.) wurde versprochen, diese Änderungen 1:1 auch auf die Beamtenversorgung zu übertragen.
Dies ist bis heute im Wesentlichen nicht geschehen! Angesichts der Rentenerhöhung von 0,25 % in den alten Bundesländern gegenüber der Steigerung der Beamtenpensionen mit voller Höhe der Tariferhöhung ist die Untätigkeit des Gesetzgebers einfach nur empörend!!
Sind Sie da nicht auch meiner Meinung und was wollen Sie unternehmen, um das zu ändern??
Mit freundlichen Grüßen
Werner Lupke, Kirchheim/T.-Nabern
Sehr geehrter Herr Lupke,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Hierbei muss man sehen, dass die Entwicklung bei den Renten und die Versorgungsbezüge der Beamten auf zwei völlig getrennten Systemen beruhen.
Die Rentenanpassung folgt in erster Linie der Entwicklung der beitragspflichtigen Löhne und Gehälter. Eine weitere Richtgröße ist das Verhältnis der Altersgruppen untereinander.
Bei der Beamtenversorgung handelt es sich um eine sogenannte Vollversorgung, die nicht nur die Rente ersetzt, sondern auch die ganz oder teilweise arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung, die die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes und viele andere Arbeitnehmer (zumindest in Großunternehmen) erhalten. Die Höhe der Beamtenversorgung kann schon daher nicht mit der Höhe der Rente gleichgesetzt werden.
Dennoch können Änderungen im Rentenrecht auch auf die Beamtenversorgung übertragen werden-was ja in der Vergangenheit bereits schon geschehen ist:
- Die Regelaltersgrenze wurde ab 2012 auch für Bundesbeamte von 65 auf 67 Jahre gleitend angehoben. Ebenso wurde die weitgehend eingeschränkte Berücksichtigung von Ausbildungszeiten wirkungsgleich auf die Bundesbeamtenversorgung übertragen.
- Mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 ist der sogenannte Riester-Faktor, mit dem die Rentensteigerungen vermindert werden, auf die damals noch bundeseinheitliche Beamtenversorgung übertragen worden. Allein damit wurde das Niveau der Bundesbeamtenversorgung bis Anfang 2011 in acht Schritten um insgesamt 4,33 Prozent gesenkt. Seitdem werden die Tarifabschlüsse - wie schon von 1999 bis 2002 - wieder jeweils um 0,2 Prozent gekürzt auf die Bundesbeamtenbesoldung und damit auch auf die -versorgung übertragen.
Die SPD will, dass die gesetzliche Rentenversicherung durch Betriebsrenten oder öffentlich geförderte private Vorsorge ergänzt wird. Deshalb könnte die Beamtenversorgung nicht allein durch die Rentenversicherung ersetzt werden. Vielmehr müssten die Beamten dann (wie jetzt schon die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes) ergänzend bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder versichert werden.
Grundsätzlich (und langfristig) wollen wir zudem diegesetzliche Rentenversicherung auf alle Erwerbstätigen, d.h. auch auf Beamte ausdehnen. Kurzfristig ist dieses Ziel nicht zu erreichen, weil wesentliche Elemente der Beamtenversorgung durch Artikel 33 des Grundgesetzes geschützt sind. Außerdem kann der Bund seit der sogenannten Föderalismusreform nur noch die Versorgung der Bundesbeamten (und Berufssoldaten) regeln. Für die weitaus größere Zahl der Landesbeamten sind die Länder zuständig. Für die zunächst erforderlichen Änderungen des Grundgesetzes bräuchte es ein Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat, die auf absehbare Zeit nicht zu erwarten ist.
Nachdem Sie in meinem Wahlkreis wohnen, können wir uns über Ihre Fragen aber auch persönlich unterhalten. Wenn Sie hieran Interesse haben, kontaktieren Sie bitte mein Nürtinger Wahlkreisbüro (07022 - 21 19 20) und meine Mitarbeiter vereinbaren gerne einen Termin.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Arnold