Frage an Rainer Arnold von Uwe M. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Arnold,
meine letzte Frage bezog sich auf die Zusammenarbeit des deutschen mit dem amerikanischen Geheimdienst und der Annahme, dass diese evtl den deutschen Datenschutz umgehen. Im nachfolgenden Zeitungsartikel wird darüber berichtet, dass amerikanische Militär-Operationen von deutschem Boden aus geführt werden, deren Legalität fraglich ist bzw. die Souveränität Deutschlands wiederum in Frage stellen könnte. Ob dadurch Deutschland zunehmend in den Focus des internationalen Terrorismus gerät, ist schwer zu beurteilen.
Frage: Durch welche Regierungsstelle wird diese Zusammenarbeit verantwortet und wie kontrolliert der Bundestag diese Zusammenarbeit?
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Mannke
Sehr geehrter Herr Mannke,
unsere Verbündeten werden von uns nicht überwacht. Die Kontrolle der deutschen Dienste (BND, Verfassungsschutz, MAD) auf Regierungsseite liegt beim Kanzleramt und dort beim Chef des Kanzleramtes als Beauftragter für die Nachrichtendienste des Bundes.
Die parlamentarische Kontrolle der deutschen Nachrichtendienste liegt beim Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages. Die Mitglieder des Gremiums sind berechtigt, jede Dienststelle der Dienste zu betreten und Akteneinsicht zu fordern. Ferner sind sie berechtigt, Nachrichtendienstmitarbeiter zu befragen.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Arnold