Frage an Rainer Arnold bezüglich Recht

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Frage von Mathias H. •

Frage an Rainer Arnold von Mathias H. bezüglich Recht

und was halten Sie davon, dass der "Untersuchungsausschuss" bisher noch nicht wirklich tätig wurde, und so sachen passieren wie die letzte Entscheidung des GBA?

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Sehr geehrter Herr Homann,

nun weiß ich nicht, wie Sie darauf kommen, dass der NSA-Untersuchungsausschuss noch nicht "wirklich tätig" wurde.

Der Ausschuss ist bereits seit Mai dieses Jahres in vollem Betrieb. In jeder Sitzungswoche des Bundestages finden auch Sitzungen dieses Ausschusses statt.

Allerdings sind nicht alle Tätigkeiten des Ausschusses auch gleich presse- und öffentlichkeitswirksam. Trotzdem sind bestimmte Vorarbeiten notwendig, wenn man rechtlich sauber arbeiten und sich vernünftig auf die Befragung der Zeugen vorbereiten will. Vor den Zeugenvernehmungen, die nach der parlamentarischen Sommerpause im September beginnen, sind u.a. zunächst rechtliche und technische Fragen zu klären (z.B. Kenntnisse über Spionagesoftware und Formen/Funktionsweise von Datenübermittlung bis hin zur Klärung der Frage: Wie zapft man überhaupt ein Glasfaserkabel an?).

Zudem hat der UA bereits 150 Zeugen benannt, die ab September gehört werden sollen. Dabei soll u.a. die Frage geklärt werden, was unsere Dienste (BND, Verfassungsschutz, MAD) wussten, ob sie bei ihrer Arbeit rechtliche Grundlagen überschritten haben und inwieweit politische Ebenen hierfür verantwortlich waren.

Neben diesen Vorbereitungen führt der UA bereits jetzt Sachverständigenanhörungen durch, wie z.B. die Anhörung führender Staatsrechtler, unter ihnen der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier und der ehemalige Richter am BVG, Wolfgang Hoffmann-Riem. (Diese haben dem UA übrigens bei Ihrer Stellungnahme schon ins Stammbuch geschrieben, dass die Nutzung von durch die NSA gewonnenen Daten durch den BND verfassungswidrig war und der BND vermutlich im Ausland zu unzulässigen Mitteln gegriffen habe.)

Während der "Sommerpause" haben dann die dem Untersuchungsausschuss angehörenden Parlamentarier sowie die Juristen in Fraktionen und Bundestagsverwaltung dann die von der Bundesregierung auf Anfrage übermittelten Akten zu sichten. Soweit mir bekannt ist, liegen bisher Unterlagen der Jahre 2013 - 2014 vor. Allein dieser Zeitraum umfasst etwa 350 Bände, wobei ein Band bis zu 500 Seiten umfasst. Bis September werden noch zahlreiche weitere Bände bei den Mitarbeitern des UA eintreffen werden - man rechnet mit insgesamt etwa 1.000 Bänden.

Aus eigener Erfahrung (ich war Obmann der SPD in den Untersuchungsausschüssen zum Fall von Murat Kurnaz (2006-2008), zum Fall des Bombenabwurfs auf Tanklastzüge am nordafghanischen Kunduz-Fluss (2009-2011) sowie im Drohnenuntersuchungsausschuss (2013) weiß ich, dass Untersuchungsausschüsse für die beteiligten Parlamentarier sowie für die zuständigen Mitarbeiter aus Fraktionen und Verwaltung extrem arbeitsintensive Vorhaben sind.

Zugleich sind sie enorm wichtig - bekommt der Bundestags durch sie doch die Möglichkeit, unabhängig und selbständig die Sachverhalte zu prüfen und etwaige Missstände aufzudecken. Untersuchungsausschüsse sind daher unerlässliche Instrumente der parlamentarischen Kontrolle.

Hierfür bringen auch die Mitglieder und Mitarbeiter des NSA-Untersuchungsausschusses vollen Einsatz.

Was die Haltung des Generalbundesanwalts anbelangt, so ist dies politisch sicherlich unbefriedigend, wenn auch rechtlich nachvollziehbar. Der Generalbundesanwalt argumentiert, dass er ggf. Anklage erheben kann, wenn ein konkreter Fall mit konkretem Betroffenen vorliegt. Zudem braucht es hierbei rechtskräftige Beweise und hier stößt man bisweilen schon an die Grenzen des Strafrechts. Wenn aber der der NSA-Untersuchungsausschuss neue Erkenntnisse bringt, werden weitere Schritte im Lichte dieser Ergebnisse zu prüfen sein.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Arnold