Frage an Rainer Arnold von Peter P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Arnold,
warum sollen die Bezüge der Abgeordneten des Bundestages stark erhöht werden, während das verfügbare Einkoomen der Rentner sinkt?
Vielen Dank im voraus für eine überzeugende Antwort - so sie denn möglich ist.
Sehr geehrter Herr Pauling,
die Bezüge der Bundestagsabgeordneten orientieren sich laut Abgeordnetengesetz jeweils an den Bezügen eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6). 1977 entsprachen die Diäten der Abgeordneten mit damals 7.500 DM brutto auch den Einkünftigen eines Richters in der genannten Besoldungsgruppe. Unter anderem in den Jahren 2004 und 2005 wurde jedoch auf die Anhebung der Diäten (derzeit 7009 Euro monatlich brutto) verzichtet, wobei die Nullrunde in 2005 gleichzeitig die Dreizehnte in den letzten 25 Jahren war. Der Abstand zum genannten Orientierungsmaßstab beträgt derzeit fast 1000 Euro, wobei sich die Stagnation der Diäten natürlich auch auf die Höhe der Altersbezüge auswirkt. Angesichts der Tatsache, dass die engagierte Ausübung des Abgeordnetenmandats nach eigener Erfahrung 60 – 80 Arbeitsstunden wöchentlich erfordert, bin ich der Auffassung, dass Abgeordnete angemessen bezahlt werden und die oben genannte Lücke geschlossen werden sollte.
Der Verzicht auf eine Anhebung der Abgeordnetenbezüge erfolgte aber auch aus Rücksicht auf die Löhne, Gehälter und Rentenbezüge, die in diesen Jahren ebenfalls stagnierten. Womit wir bei dem zweiten Teil Ihrer Frage wären. Die Entwicklung der Renten unterliegt einem gesetzlich festgelegten Mechanismus, d.h. durch die sogenannte Rentenanpassung wird der aktuelle Rentenwert zum 1. Juli eines jeden Jahres angepasst.
Orientierungspunkte sind hier die Bruttolöhne und – gehälter durchschnittlich beschäftigter Arbeitnehmer. Berücksichtigt wird außerdem das aktuelle Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern (der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor). Insofern werden positive Lohnentwicklungen über die Erhöhung des Rentenwerts an die Rentner weitergegeben. Die nun zum 1. Juli 2007 erfolgte Steigerung der Renten um 0,54 % war zwar in der Tat nicht viel, aber durchaus Ausdruck der positiven Entwicklung bei Wachstum und Löhnen im vergangenen Jahr. Angesichts des anhaltenden Aufschwungs sehen Experten nunmehr gute Aussichten, dass die Renten im kommenden Jahr spürbar steigen. Entsprechend sollten dann auch die Steigerung der Abgeordnetenbezüge an die Lohn- und Gehaltsentssteigerungen gekoppelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Arnold, MdB