Frage an Rainer Arnold von Rüdiger K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Arnold,
ich bin Polizeibeamter in der Bundespolizei und leiste dort Schichtdienst. Nach dem neuen DNeuG soll ich dies bis zu meinem 62. Lebensjahr durchführen. Ich kann nachvollziehen, dass Beamte ebenfalls länger arbeiten soll bzw. müssen. Was ich aber nicht nachvollziehen kann ist die Ruhestandsregelung für Soldaten, ab 50 bzw. 55 Jahre.
Zitat: Um die Leistungsfähigkeit der Soldaten und somit der Bundeswehr als ganzes sicherstellen zu können, muss eine stete Regeneration mit jungen Menschen erfolgen.
Trifft diese Aussage von Ihnen nicht auch auf die Polizei zu?
Was an Begründung für die Soldatenregelung, welche im DNeuG steht, ist für mich ebenfalls nicht nachvollziehbar.
Wir verrichten ebenfalls einen Beruf der sehr anstrengend ist, körperlich, sozial usw.. Wir verrichten Schichtdienst rund um die Uhr am Flughafen, haben ebenfalls Auslandseinsätze und die Pflicht uns körperlich, auch im Alter, fit zu halten. Dies wird zum Vorteil für die Soldaten angeführt.
Soldaten, hier die Unterofiziere, sind in diesem Alter meist in einer Führungsposition (Zugführer, Kompaniefeldwebel usw.), warum müssen diese Herren im guten Alter nach Hause gehen und der Polizeibeamte weiter Schichtdienst leisten und auf Streife gehen.
Danke für eine Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Klaus
Sehr geehrter Herr Klaus,<
vielen Dank für Ihre Frage zu den besonderen Altersgrenzen der Soldaten und der Polizeibeamten.
Zweifellos ist Beruf des Polizeibeamten körperlich anstrengend. Und ich vermag nicht zu beurteilen, ob hier ein wesentlicher Unterschied zum Soldatenberuf besteht. Die besondere Altersgrenze der Berufssoldaten stammt aus der Zeit der reinen Landesverteidigungsarmee. Für einen möglichen Krieg sollten die Streitkräfte eine möglichst junge Altersstruktur haben. Die Gefahr eines bewaffneten Angriffs auf die Bundesrepublik Deutschland hat sich zwar verringert, jedoch sind die tatsächlichen körperlichen Anforderungen eher gestiegen, da zum Auftrag der Landesverteidigung noch die ständigen Auslandseinsätze gekommen sind.
Allgemein sehen aber auch Streitkräfte und Gesetzgeber die Sache ähnlich wie Sie. Es wurden die besondere und allgemeine Altersgrenze für die Zurruhesetzung kontinuierlich angehoben. Dem gleichen Mechanismus wie dem Rentenalter folgend, soll das Zurruhesetzungsalter der Berufssoldaten durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz um ein Jahr (Berufsunteroffiziere) bzw. zwei Jahre (bei allen anderen Laufbahnen) steigen. Dies ist ein Trend, der in der Zukunft weiter fortgesetzt wird. Diese immer noch recht frühe Zurruhesetzung besteht übrigens allein im Interesse des niedrigen Durchschnittsalters in Bundeswehr. Viele Soldaten, mit denen ich mich über das Thema unterhalte, würden gerne noch einige Jahre im Dienst verbringen. Denn die Versetzung in den Ruhestand bedeutet ja gleichzeitig eine maximale Versorgung in Höhe von zur Zeit 73,78 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Arnold