Frage an Rainer Arnold bezüglich Innere Sicherheit

Portrait von Rainer Arnold
Rainer Arnold
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Rainer Arnold zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Uwe M. •

Frage an Rainer Arnold von Uwe M. bezüglich Innere Sicherheit

Der Koatlitionsausschuss hat sich auf die Grundgesetzänderung zum Einsatz ber Bundesweht im Innern geeinigt. Militärische Gewalt soll in besonderen ´Fällen zur Unglücksabwehr d.h. bei bevorstehenden Terroranschlägen o.ä. angewendet werden können.

Vor dem Hintergrund, dass eine Eingrenzung der Terrorgefahr nur sehr schwehr auf lange Sicht eingrenzbar ist, frage Ich Sie ob und warum Sie dieser Grundgesetzänderung zustimmen wollen.

Desweiteren frage ich, ob die "Väter" des Grundgesetzes nicht auch genügend Phantasie hatten, in Abstraktion an solche Fälle wie Flugzeugentführungen zu denken, dass sie aber auch ein Risiko des Mißbrauches zur Machtausübung ausschließen wollten.

Ich bitte diese Frage auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass dieser Staat weitgehende Mittel der Polizei zur prüventiven Terrorabwehr geschaffen hat. Hier stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit: Ein gravierendes Risiko des Missbrauchs auf lange Sicht gegenüber einer sehr hohen Unwahrscheinlichkeit des Eintretens eines solchen beschriebenen "inneren" Verteidigungsfalles, bei dem der Bundestag ja nicht wie sonst noch eingebunden werden wird.

Portrait von Rainer Arnold
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mannke,

es bleibt bei der klaren Position der SPD: Innere und äußere Sicherheit bleiben getrennt.

Bei der jetzt diskutierten Änderung des Grundgesetzes handelt es sich um eine Präzisierung der Amtshilfe nach Art. 35 GG.

Art. 35 GG regelt den Einsatz der Bundeswehr im Inland außerhalb des Verteidigungsfalles. Zur Gefahrenabwehr im Katastrophenfall und bei besonders schweren Unglücksfällen kann die Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe, d.h. zur Unterstützung von Polizei und Bundesgrenzschutz, herangezogen werden.

Was hier aber fehlt ist die explizite Erwähnung von terroristischer Gefahrenabwehr in der Luft und auf See.

Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz hier Handlungsbedarf für eine rechtliche Klärung auf dem engen Gebiet der Luft- und Seesicherheit angemahnt.

Alle beteiligten Akteure brauchen auch in diesem Bereich Rechtssicherheit und die wollen wir ihnen geben.

Weitere Regelungen darüber hinaus wird es mit der SPD-Bundestagsfraktion nicht geben.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Arnold