(...) Gezielte Tötungen sind weder durch deutsches Recht noch durch Völkerrecht abgedeckt. Und dies ist gut so. (...)
(...) Natürlich unterscheidet sich ein militanter Taliban in der Regel nicht von afghanischen Zivilisten. Deshalb billige ich ihm auch nicht den Kombattantenstatus zu. (...)
(...) ich möchte nicht verhehlen, dass auch ich bei der Vorgehensweise der Israelis zum Teil schwere Bedenken habe. Ebenso stehe ich den Waffenlieferungen an Israel kritisch gegenüber, da hier meines Erachtens die strengen Rüstungsexportrichtlinien der Bundesregierung Anwendung finden müssen. Nach diesen Richtlinien dürfen keine Rüstungslieferungen in Spannungsgebiete erfolgen und der Nahe Osten ist eindeutig ein Spannungsgebiet. (...)
(...) Kommt es zu militärischen Einsätzen muss aber alles getan werden, die Zivilbevölkerung zu schützen. Zivile Opfer sind einfach nicht hinnehmbar, wohlwissend, dass die Terroristen die Zivilbevölkerung gegen deren Willen als Schutzschild benutzen. (...)
(...) Die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden hat den Fall Oberst Klein an die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe überwiesen, da nach ihrer Auffassung im Raum Kundus zumindest zeitweise ein bewaffneter Konflikt im Sinne des Völkerrechts nicht auszuschließen ist. (...) Ich erhoffe mir von der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, dass hier eine umfassende Prüfung und Klarstellung der Rechtslage erfolgt. (...)
(...) Minderjährige, Schüler zumal, in den Klassen zu besuchen und quasi in den Schulen Werbung für die Bundeswehr und damit auch für die Auslandseinsätze zu machen, halte ich für keine gute Idee. Auf diese Art Werbung für den Afghanistaneinsatz zu machen, lehne ich ab. (...)