(...) die Bezugsgröße für die Entschädigung der Abgeordneten soll sich nach den Empfehlungen einer externen Kommission an den Bezügen von Bürgermeistern kleiner Städte und Gemeinden mit 50 bis 100 Tausend Einwohnern (Besoldungsgruppe B6) oder einfacher Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes orientieren (Besoldungsgruppe R6). Diese sind bei der Ausübung ihres Amtes ähnlich wie Abgeordnete unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. (...)
(...) Eine "Generalvollmacht" hatten weder die Europäische Kommission noch der Ministerrat oder das Parlament nie und werden sie auch zukünftig nicht haben. Welche Zuständigkeiten die EU ausüben darf, steht abschließend in den EU-Verträgen und die Verträge werden von den mittlerweile 27 EU-Staaten verhandelt, unterzeichnet und müssen schließlich von 27 nationalen Parlamenten sowie dem Europäischen Parlament ratifiziert werden. (...)
(...) Sollte das Bundesverfassungsgericht die Regelung zur Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklären, müssten wir zur alten Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer zurück. Dabei wären dann sicherlich niedrigere Beträge als die 30 Cent pro Kilometer ein gangbarer Weg, bei dem sowohl Gerechtigkeitserwägungen als auch Konsolidierung der Staatsfinanzen berücksichtigt würden. (...)
(...) Das ist eine wertvolle Orientierung für die Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn sie gerade im Supermarkt stehen. Die Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz in der SPD-Bundestagsfraktion hat daher im Februar 2008 eine Position zur Nährwertkennzeichnung beschlossen, die eine verpflichtende und ergänzte Ampelkennzeichnung nach britischem Vorbild fordert. Leider hat die Union derzeit noch große Vorbehalte gegen die Ampelkennzeichnung, ein Umdenken des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in dieser Frage scheint jedoch nicht ausgeschlossen. (...)
(...) Es wurden die besondere und allgemeine Altersgrenze für die Zurruhesetzung kontinuierlich angehoben. Dem gleichen Mechanismus wie dem Rentenalter folgend, soll das Zurruhesetzungsalter der Berufssoldaten durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz um ein Jahr (Berufsunteroffiziere) bzw. zwei Jahre (bei allen anderen Laufbahnen) steigen. (...)
Sehr geehrte Frau Bark,