Frage an Rainer Erdel bezüglich Soziale Sicherung

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Rainer Erdel
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Frage von Ulrich O. •

Frage an Rainer Erdel von Ulrich O. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Pappler,

für gesetzliche Betreuung durch beruflich tätige Betreuer wird seit 2005 unverändert ein Stundensatz (inkl.Auslagenersatz) von Euro 44,-- nach dem 1. Betreuungsjahr (betreute Person mittellos) mit 2 Stunden (Heimbewohner) oder 3,5 Stunden (in eigener Wohnung lebend) pro Monat vergütet, für die Betreuung vermögender Menschen wird nur unwesentlich mehr bezahlt. Qualifizierte gute Betreuungsarbeit kann so regelmässig nur unter Selbstausbeutung des Berufsbetreuers geleistet werden. Sind Sie bereit, sich einzusetzen für die kurzfristige Umsetzung einer deutlichen Erhöhung der monatlich zu vergütenden Stundenzahl (durchschnitlich mind. 5 Stunden) eines Vergütungssatzes in Höhe von Euro 50,-- mit dem baldigen Ziel eines Vergütungssatzes von Euro 70,-- sowie der laufenden Anpassung an die steigenden Lebenshaltungs- und sonstigen Kosten ?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Ott,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben zu den Arbeitsbedingungen der Berufsbetreuer und Ihr Engagement zum Thema.

Die Arbeit der Berufsbetreuer/innen stellt einen wichtigen Baustein unseres sozialen
Rechtsstaates dar. Der Bedeutung Ihrer Aufgabe bin ich mir sehr bewusst, denn sie leisten als Vertrauensperson eine wichtige Arbeit und tragen zur positiven Entwicklung der Persönlichkeit des Betreuten bei.

Für die Evaluation des 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetzes hat das Kölner Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik ermittelt, dass pro beruflicher Betreuung im Jahr 2006 durchschnittlich 3 Stunden monatlich abgerechnet wurden. Geht man von diesem Durchschnittswert aus, würde die Anhebung des Mindeststundensatzes von derzeit 2 auf 5 Stunden auch eine erhebliche Anhebung der Vergütung bedeuten. Dabei muss berücksichtigt werden, dass nicht ausreichend belegt ist, dass die monatlichen Stundensätze, soweit sie 5 Stunden unterschreiten, nunmehr zu gering bemessen sind. Insbesondere hat der Gesetzgeber den Betreuern seit Einführung der Pauschalvergütung keine größeren zusätzlichen Aufgaben übertragen. Hier ist zunächst weitere Tatsachenermittlung nötig.

Bei einer Vergütungsdiskussion muss darüber hinaus sowohl die Einkommensentwicklung als auch die allgemeine Wirtschaftslage und die Haushaltslage der Länder, die die Vergütungskosten zu tragen haben, berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund scheint mir eine Umsatzsteuerbefreiung besonders zielführend. Diese würde einerseits zu einer erheblichen Erhöhung der Vergütung führen (in der höchsten Vergütungsstufe würde die Vergütung faktisch auf über 50 € pro Stunde steigen) und andererseits würden die Ausgaben der Landesjustizverwaltungen nicht unmittelbar belastet.
Derzeit ist die gesetzliche Umsatzsteuer in die Pauschalvergütung einbezogen. In dem vom Bundestag Ende 2012 beschlossenen Jahressteuergesetz 2013 war übrigens vorgesehen, dass sämtliche Betreuungsleistungen von Berufsbetreuern von der Umsatzsteuer befreit werden. In der höchsten Vergütungsstufe hätte dies eine faktische Einkommenssteigerung um über 7 € pro Stunde bedeutet. Die Mehrheit von Rot-Rot-Grün im Bundesrat hat diesem Gesetz allerdings nicht zugestimmt. Wir als FDP bemühen uns, die Umsatzsteuerbefreiung auf anderem Wege umzusetzen.

Gerne bleibe ich weiterhin Ihr Ansprechpartner für Mittelfranken und darüber hinaus.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Rainer Erdel, MdB