Antwort 15.01.2008 von Ralf Borngräber SPD
(...) ich kann mich den Ausführungen meiner Kollegin nur anschließen. Auch für mich ist selbstverständlich, dass sich Politikerinnen und Politiker nicht in Verwaltungsverfahren einmischen, zumal wenn sie - wie beim Sorgerecht - höchst privater Natur sind. Etwas anderes kann im Einzelfall gelten, wenn vom Verfahren Betroffene selbst um Hilfe bitten. (...)