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Sehr geehrter Hr. Landtagsabgeordneter Ralf Mucha, haben Sie Bedenken gegen den Einsatz vom Distanzelektroimpulsgerät auf Menschen durch Polizeieinsatzkräfte des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern?

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Frage von Klaus G. •

Sehr geehrter Hr. Landtagsabgeordneter Ralf Mucha, haben Sie Bedenken gegen den Einsatz vom Distanzelektroimpulsgerät auf Menschen durch Polizeieinsatzkräfte des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern?

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Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage, die gerne beantworte: 

Der Einsatz von Distanz Impuls Geräten ist in Mecklenburg‑Vorpommern rechtlich klar geregelt. Die Ermächtigungsgrundlage findet sich in § 101 SOG M‑V, der den Einsatz unmittelbaren Zwangs erlaubt. Nach § 102 Abs. 4 SOG M‑V werden Distanz Impulsgeräte ausdrücklich als Waffen eingeordnet. Damit unterliegt ihr Einsatz denselben strengen Voraussetzungen wie andere Waffen: einer besonderen Verhältnismäßigkeitsprüfung, der Pflicht zur vorherigen Androhung und einer umfassenden Dokumentation. Diese Einordnung macht deutlich, dass der Einsatz kein Routineinstrument ist, sondern nur in klar definierten Situationen in Betracht kommt.

Aus meiner Sicht ist es wichtig, dieses Thema differenziert zu betrachten. Viele Polizeibeschäftigte sehen im Distanz Impulsgerät ein Einsatzmittel, das unterhalb der Schwelle des Schusswaffengebrauchs liegt und in bestimmten Lagen dazu beitragen kann, lebensgefährliche Eskalationen zu vermeiden. Gleichzeitig darf man nicht ausblenden, dass der Einsatz erhebliche, wenn auch temporäre Verletzungen hervorrufen kann. Entscheidend ist deshalb eine klare Verfahrensweise, eine gute Ausbildung und ein verantwortungsvoller Umgang.

Die Bundesländer gehen bei der Ausstattung sehr unterschiedlich vor, weil jede Variante eigene einsatztaktische Konsequenzen hat. Wenn jedes Streifenteam ein Distanz Impulsgerät führt, ist das Gerät zwar jederzeit verfügbar, gleichzeitig steigt aber die Herausforderung, dass alle Teams taktisch sauber geschult sind und die Anwendung einheitlich erfolgt. Wird das Gerät nur auf einzelnen Fahrzeugen mitgeführt oder ausschließlich in geschlossenen Einheiten eingesetzt, lässt sich die Qualität der Ausbildung und die Einhaltung der Einsatzgrundsätze deutlich enger steuern. Dafür ist die Verfügbarkeit im Alltag geringer und das Gerät muss bei Bedarf erst angefordert werden. Die Frage der Mannausstattung entscheidet also maßgeblich darüber, wie gut taktische Abläufe, Teamkoordination und Einsatzstandards in der Praxis eingehalten werden können. 

Besonders relevant ist die wissenschaftliche Evaluation aus Nordrhein‑Westfalen. Sie zeigt, dass Distanz Impulsgeräte teilweise häufiger eingesetzt wurden, als es notwendig gewesen wäre, und dass die Sorge vor körperlichen Auseinandersetzungen ein Einflussfaktor sein kann. Gleichzeitig wurde ein Potenzial zur Reduzierung von Schusswaffeneinsätzen festgestellt, insbesondere bei Personen in psychischen Ausnahmesituationen oder akuten Bedrohungslagen. Die Studie empfiehlt daher intensive Schulungen, klare Einsatzkriterien und eine kontinuierliche Begleitung.

Link zur Evaluation:

https://www.foeps-berlin.org/fileadmin/institut-foeps/Dokumente/2025/Leuschner-Ohder-Tomerius2025_SozWi-EvaDEIG.pdf

Fazit: Distanz Impulsgeräte können ein sinnvolles Einsatzmittel sein – aber nur, wenn Verhältnismäßigkeit, klare Einsatzkriterien und eine gute Schulung gewährleistet sind und der Schutz von Menschenleben im Mittelpunkt steht. Deshalb ist mir wichtig, dass Mecklenburg‑Vorpommern keine Sonderwege geht, sondern gemeinsam mit den anderen Ländern ein bundeseinheitliches Vorgehen entwickelt.

Freundliche Grüße

Ralf Mucha

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