Schließt der vom Bundestag beschlossene Energiepreisdeckel alle Nebenkosten mit ein, oder kommen noch Kosten wie Grundgebühr, MESt. Sonstige Abgaben usw dazu?

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Frage von Gerhard J. •

Schließt der vom Bundestag beschlossene Energiepreisdeckel alle Nebenkosten mit ein, oder kommen noch Kosten wie Grundgebühr, MESt. Sonstige Abgaben usw dazu?

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Sehr geehrter Herr J.,

die im letzten Herbst und Winter aufgetretene Energieknappheit hat uns allen zu schaffen gemacht. Erste Priorität bei der Bewältigung war es, sicherzustellen dass Energiesicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleistet werden kann. Der Ausfall russischer Gaslieferungen hat das Angebot an Energieträgern künstlich verknappt. Dies hat an den frei handelnden Energiemärkten zu enormen Preissteigerungen für Industrie und Verbraucher geführt.

Die in dieser finanziellen Mehrbelastung liegenden Härten beschäftigen uns in der SPD sehr. Es ist uns ein besonderes Anliegen, Mechanismen dafür zu finden, die Marktlage an den Energiemärkten einem bestmöglichen sozialen Ausgleich zuzuführen. Produkt dieser Bemühungen ist unter anderem der am 01. September 2022 entstehende Anspruch auf die Energiepreispauschale für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder die seit Beginn des Jahres geltenden Preisbremsen für die Basisversorgung mit Strom und Gas. Diese Instrumente sind aktuell bis zum Ende des Jahres angelegt und können bei Bedarf noch einmal bis zum April 2024 verlängert werden. 

Die Fraktion der SPD, sowie der sozialdemokratische Bundeskanzler stellen sich somit solidarisch an die Seite aller, die von den aktuellen Energiepreisen überfordert sind. Weiterhin stellen wir die Energiesicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger sicher. 

Ich kann aus Ihrer Fragestellung leider nicht zweifelsfrei erkennen, ob Sie sich auf den Strom oder Gaspreisdeckel beziehen. Grundsätzlich nehmen beide die Deckelung eines aus Erfahrungswerten bestimmten Grundbedarfs in den Blick. Dieser beträgt regelmäßig 80% des Strom- oder Gasverbrauchs im Vorjahr. Hinsichtlich der einer detaillierteren Ausführung zur Ausgestaltung beider Ausgleichsmechanismen verweise ich auf die Handreichung der Bundesregierung:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/energiepreisbremsen-2145728

Viele Grüße
Ralf Stegner

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