Frage an Ralph Brinkhaus bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Ralph Brinkhaus
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Frage von Hannes G. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Hannes G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Hallo,
Die Sonderzahlung für Pflegekräfte wurde nun beschlossen unter der Bedingung, dass man weniger als 14 Tage krank gewesen sein muss, um die Zahlung zu erhalten. Grundsätzlich keine schlechte Sache. Aber warum ist das so in der Pflege, wo man generell sehr viel mit Krankheiten zu tun hat? Meine Partnerin Bspw. Musste 3 Wochen, aufgrund eines Krätze Ausbruchs auf ihrer Station, zu Hause bleiben und nun steht Ihr der Bonus von 1500€ NICHT zu. Das ist in der Pflege nicht angemessen und damit ist sie nicht alleine. Eine Kollegin einer anderen Station musste sich einer wichtigen Herz Operation unterziehen und blieb deshalb >3 Wochen zu Hause. Aufgrund dessen steht ihr ebenfalls kein Bonus zu. Viele andere Mitarbeiter sind ebenso ausgeschlossen aufgrund der Krankheiten, die sich auf der Arbeit eingefangen wurden. Aufgrund der Unterbezahlung des Berufsfelds, der trotzdem hoch angeforderten Arbeitsweise und des geringen Anspruchs auf Urlaub, ist eine regelmäßige Krankheit leider nicht zu vermeiden. Wird es aufgrund der Tatsache, dass die meisten Pflegekräfte Arbeitsbedingt dauerhaft mit Krankheiten ausgesetzt sind und sich diese auch auf Arbeit einfangen, noch weitere Beschlüsse zu einer Fairen Verteilung des Boni geben?

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Sehr geehrter Herr Gaida,

vielen Dank für Ihren Hinweis und Ihre Frage über Abgeordnetenwatch.

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf eine Corona-Prämie für Beschäftigte und ihnen gesetzlich gleichgestellte Arbeitnehmer*innen, die in dem Zeitraum vom 1. März 2020 bis einschließlich zum 31. Oktober 2020 (Bemessungszeitraum) mindestens drei Monate in einer zugelassenen oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung tätig waren. Es kommt nicht auf eine zusammenhängende Erfüllung der in Ziffer 2 Abs. 2 der Festlegungen genannten drei Monate an. Eine Erfüllung über mehrere Zeiträume hinweg ist zulässig. Daher sollte es auch in den Fällen eine Lösungsmöglichkeit geben, in denen eine längere Unterbrechung als die von Ihnen genannten 14 Tage anfällt.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier (siehe Fragen 8 und 41): https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/richtlinien__vereinbarungen__formulare/2020_07_16_FAQ_zu_Festlegungen_nach__150a_Abs._7_SGB_XI.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Brinkhaus

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