Frage an Ralph Brinkhaus bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Ralph Brinkhaus
CDU
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Frage von Roland S. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Roland S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,

als Politiker der sich für den kleinen Mann einsetzt und darüber hinaus in einer Partei welche wie keine andere in D für die Bewahrung der Schöpfung steht, verstehe ich nicht, warum Sie nun das Gesetz für bessere "Arbeitsbedingungen in Schlachthöfen" nachbessern bzw. blockieren möchten.

Könnten Sie mir bitte Begründen was an diesem Gesetz nachgebessert werden soll bzw. warum Sie es blockieren.

Viele Grüße

Roland Schneider

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schneider,

vielen Dank für Ihre Frage zum „Gesetzentwurf zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz“ (Arbeitsschutzkontrollgesetz).

Mit dem neuen Arbeitsschutzkontrollgesetz schaffen wir Ordnung auf dem Arbeitsmarkt in der Fleischindustrie. Wir stärken unternehmerische Verantwortung, Arbeitnehmerrechte, Sozialpartnerschaft und staatliche Kontrollaufgaben. Kontrollen in der Vergangenheit und Corona-Ausbrüche in Schlachthöfen haben gezeigt, dass es in nicht unerheblichem Umfang zu unhaltbaren Zuständen bei den Arbeitsbedingungen und Wohnverhältnissen gekommen war. Nach dem Selbstverpflichtungen in der Vergangenheit leider nicht zu durchgreifenden Veränderungen geführt haben, sind der Gesetzgeber und die staatlichen Kontrollbehörden aufgefordert, durch geänderte Rahmenbedingungen für die Fleischindustrie Arbeits- und Gesundheitsschutz sicherzustellen.

Wir haben uns inzwischen mit dem Koalitionspartner über die verbliebenen offenen Fragen verständigt. Das Gesetz soll daher nun noch Mitte Dezember in 2./3. Lesung im Bundestag beraten werden.

Werkverträge und Zeitarbeit sollen beim Schlachten und Zerlegen komplett und in der Fleischverarbeitung weitgehend unterbunden werden. Bei der Fleischverarbeitung soll es zur Abdeckung saisonaler Produktionsspitzen möglich sein, Zeitarbeit - nicht aber Werkverträge - tarifvertraglich in begrenzten Umfang zu ermöglichen, bei gleicher Bezahlung wie im Bereich der Stammbelegschaft und bei vollumfänglicher Geltung der Arbeitsschutzvorschriften. Gerade die mittelständischen Betriebe der Fleischverarbeitung brauchen diese Flexibilität.

Eine fälschungssichere Aufzeichnung der Arbeitszeit und deutlich verstärkte Kontrollen auch bei Mindeststandards für Gemeinschaftsunterkünfte werden dafür sorgen, dass die neuen Vorgaben konsequent durchgesetzt werden.

Insofern ist Ihre Behauptung, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion etwas "blockiert", falsch.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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