Es gibt nur die per Grundgesetz zuges. Grundrechte und temporär, als Ausnahme gültige Einschränkungen. Wie kommen sie auf die Idee das es Rechte und Pflichten von Ungeimpften und Geimpften gibt?

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Ralph Brinkhaus
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Frage von Andreas H. •

Es gibt nur die per Grundgesetz zuges. Grundrechte und temporär, als Ausnahme gültige Einschränkungen. Wie kommen sie auf die Idee das es Rechte und Pflichten von Ungeimpften und Geimpften gibt?

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,
nach meiner Meinung wird hier genauso eine Spaltung der Gesellschaft provoziert
wie es die Rechten/Linken praktizieren.
Das brauchen wir nicht noch als Propaganda der Regierungspartei und das können Andere besser.
Gruß
A.Hunger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr H.

Sie haben Recht – es gibt die per Grundgesetz zugesicherten Grundrechte, die nur eingeschränkt sein dürfen, wenn es dafür zwingende Gründe gibt.

Grundlage des aktuellen Eingriffes des Staates in die Grundrechte bildet das Infektionsschutzgesetz, dessen Zweck es ist, „übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern“ (§ 1 Abs. 1 IfSG). Folgerichtig müssen Personen, die vollständig geimpft sind oder die nach einer Corona-Infektion genesen sind und damit weder für sich selbst noch für andere ein Risiko darstellen, auch zwingend ihre Grundrechte wiedererlangen.

Das Risiko einer Infektion und Erkrankung und vor allem von schweren COVID-19-Verläufen kann durch die Corona-Schutzimpfung stark reduziert werden. Alle, die sich impfen lassen können, haben jetzt die Möglichkeit dazu. Ich wünsche mir deshalb, dass wir noch mehr Menschen zur Impfung motivieren können. Für mich hat das Thema weniger mit Spaltung der Gesellschaft zu tun, sondern vor allen Dingen mit sozialer und gesellschaftlicher Rücksichtnahme eines jeden gegenüber seinen Mitbürgerinnen und Mitbürgern.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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