Warum müssen sich Genesene nach 6 Monaten testen? Wenn Sie durch einen Antikörpertest Sars-Cov-2 (2. Generation) nachweisen können, dass Sie so wie geimpft einen längeren Schutz gegen Covid haben.

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Ralph Brinkhaus
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Frage von Eva V. •

Warum müssen sich Genesene nach 6 Monaten testen? Wenn Sie durch einen Antikörpertest Sars-Cov-2 (2. Generation) nachweisen können, dass Sie so wie geimpft einen längeren Schutz gegen Covid haben.

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,
z.B. im Podcast von Professor Kekules https://www.mdr.de/nachrichten/podcast/kekule-corona/index.html in der Folge 218 bei 13.45 min wird die Frage behandelt. "Sollte der Genesenen Status länger als 6 Monate dauern."
Wenn ich einen positiven PCR-Test habe und danach über einen Antikörpertest nachweisen kann, dass ich wie Geimpfte für eine bestimmte Zeit hohe Antikörperzahl habe, dann hoffen ich einfach auf Änderung der Definition Genesene im Infektionsschutzgesetz.
Bei Herrn Spahn habe ich bei Abgeordnetenwatch gesehen, dass die gestellten Fragen nicht beantwortet werden und hoffe auf eine Antwort von Ihnen als Fraktionsvorsitzenden.
Mit freundlichen Grüße E. V.

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Sehr geehrte Frau V.

in der gesamten EU und damit auch Deutschland gilt bisher, dass Genesene während sechs Monaten nach ihrer Erkrankung mit dem Corona-Virus das COVID-Zertifikat erhalten. Danach läuft es aus. Um es zu verlängern, muss sich die Person impfen lassen. Hintergrund dazu ist, dass man nach der bisherigen Datenlage davon ausgeht, dass der Immunschutz nach 6 Monaten entsprechend nachlässt und die Person nicht mehr ausreichend geschützt ist. Mit einer Impfung würde dieser Immunschutz dann wieder aufgefrischt.

Mittlerweile gibt es erste Datenerhebungen und Studien, die auf einen länger anhaltenden Immunschutz bei genesenen Personen hinweisen. Dennoch ist man hier sehr vorsichtig, da das keinesfalls für alle Personen immer zutreffen muss.

Auch gibt es bei den serologischen Befunden noch keine einheitlich definierten Schwellenwerte, ab denen man eine ausreichende Immunität annehmen kann.

In der entsprechenden Verordnung der EU heißt es, die Kommission könne die Gültigkeit auf Basis von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen anpassen. Insofern gehe ich auch davon aus, dass sie es tun wird, sobald ausreichend Kenntnisse und Nachweise hierzu vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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