SgH Lenkert, mein geerbtes Minieigenheim 48m2 hat Nachtspeicherheizung. Wie wird diese Speicherart grün, da tagsüber mit Erneuerbaren geladen werden könnte?! Kein Wort in den Diskussionen! MfG

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Ralph Lenkert
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Frage von Heidrun K. •

SgH Lenkert, mein geerbtes Minieigenheim 48m2 hat Nachtspeicherheizung. Wie wird diese Speicherart grün, da tagsüber mit Erneuerbaren geladen werden könnte?! Kein Wort in den Diskussionen! MfG

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Sehr geehrte Frau K.,

danke für Ihre Frage. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)der Koalition verursacht viel Unsicherheit, lässt viele Fragen offen und verunsichert damit Bürgerinnen und Bürger. Als LINKE haben wir zwei wichtige Forderungen zum Gesetz gestellt.

1. Ein Förderkonzept, das sicherstellt, dass niemand durch die Vorgaben des GEG in finanzielle Nöte kommt (siehe https://www.linksfraktion.de/fileadmin/user_upload/Positionspapiere/2023/2023-07-04_Foerderkonzept_Heizungsgesetz_ohne.pdf).

2. Ein umsetzbares Gesamtkonzept für die Umstellung der Wärmeversorgung mit verpflichtender kommunaler Wärmeplanung (siehe https://www.linksfraktion.de/fileadmin/user_upload/Positionspapiere/2023/2023-07-04_Heizungsgesetz_sozial_klimagerecht.pdf ).

Ihre konkrete Frage kann ich nur nach dem Stand des derzeitigen Entwurfes beantworten. Die Vorgaben zu Erneuerbaren Energien im Gebäudeenergiegesetz beziehen sich vorrangig auf Neuanlagen. Das sind hauptsächlich Heizungsanlagen, die bislang mit Brennstoffkesseln betrieben werden (Öl- und Gasheizungen). Für die gibt es auch nach aktueller Gesetzeslage bereits Pflichten zum Austausch nach 30 Jahren. Nach der noch geltenden Rechtslage gibt es keine Notwendigkeit, eine funktionierende Nachtspeicherheizung (Stromdirektheizung) auszutauschen. Selbst nach aktuell vorliegendem Gesetzentwurf gibt es bei Stromdirektheizungen nur neue Regelungen, wenn diese neu eingebaut werden. Meine persönliche Meinung ist, dass Stromdirekt(speicher)heizungen (derzeit Nachtspeicheröfen), wie von Ihnen vorgeschlagen, zukünftig flexibel nach Stromverfügbarkeit betrieben werden sollten. Der Wirkungsgrad Strom in Wärme beträgt fast 100%. Beispielsweise kann Überschuss-PV-Strom mit diesen Heizungen für die Nacht als Wärme preiswert gespeichert werden oder Windstrom für die nächste Flaute. Eine Umrüstung auf andere Heizungen wäre sehr teuer, da dann oft komplett neue Heizungs-, Lüftungssysteme installiert werden müssten. Das bedeutet einen riesigen Ressourcenverbrauch und würde die wenigen Handwerkskapazitäten weiter verknappen. Betrachtet man den CO2-Ausstoß durch einen Umbau mit, "rechnet" sich eine Umrüstung auch für das Klima sehr wahrscheinlich nicht.

Bitte achten Sie aber darauf, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts der Gesetzgebungsprozess zum "Heizungsgesetz" noch nicht abgeschlossen ist und sich noch Änderungen ergeben können. Ich empfehle Ihnen trotzdem, sich bei Ihrem kommunalen Energieversorger zu informieren, ob es für Ihre Heizung einen möglichst regionalen Ökostromtarif gibt und über Ihre Stadtwerke bzw. den für Sie zuständigen kommunalen Energieanbieter erneuerbaren Strom zu beziehen. So helfen Sie sowohl der Energiewende als auch der Wertschöpfung in Ihrer Region.

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Lenkert

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