Frage an Rebecca Harms bezüglich Gesundheit

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Rebecca Harms
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Frage von Roland E. •

Frage an Rebecca Harms von Roland E. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Harms,

am 19.12.2012 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag über die Revision der Richtlinie für Tabakerzeugnisse.

Darin wird die E-Zigarette das erste mal mit aufgeführt. Geplant ist die Regelung der sogenannten Liquids, deren Nikotingehalt und Abgabeverordnungen über die Apotheke.

Die Begrenzungen der Liquids würden auf Alkohol umgerechnet bedeuten, dass kein Alkoholgetränk mit mehr als 2 Vol/% frei verkäuflich wäre und Mengen von mehr als einem Fingerhut in der Apotheke gekauft werden müßten. Das wäre natürlich nicht vernünftig durchsetzbar.

Unvernünftig, bzw. nicht nachvollziehbar wäre es für und Dampfer (E-Raucher) wenn die Tabakrichtlinie die Liquids auf ein Maß reduziert das fern jeder alltäglichen Handhabung liegt.

Die Tabakindustrie und die pharmazeutische Industrie schielen schon länger auf die E-Zigarette. Der Verdacht dass hier starker Einfluss dieser Lobbygruppen genommen wird, liegt auf der Hand.

Die E-Zigarette hat es mir ermöglicht von meinem Tabakkonsum weg zu kommen. Inzwischen kann ich wieder Sport treiben und die Husterei hat ein Ende. Damit will ich nicht sagen, dass E-Rauchen gesund ist. Es ist nur wesentlich weniger schädlich.
Die Basis der Liquids sind in Asthmamitteln wie auch in Discoverneblern zu finden und werden als ungefährlich eingestuft.

In NRW ist die SPD, obwohl sie nicht wollte aber aus Parteitaktik nichts anders übrig blieb, der Gesundheitsministerin in bestimmten Anträgen gefolgt. Ich würde mir wünschen, wenn eine Abstimmung auf EU-Ebene nicht diesen Mechanismen folgt.

Wie stehen Sie oder die SPD zum Thema E-Zigarette im Zusammenhang mit der Revision der Richtline der Tabakerzeugnisse?

Ein paar weiterführende Informationen
http://www.change.org/petitions/e-zigarette-in-gefahr
http://ig-ed.org/

Mit besten Grüßen
Roland Engert

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Engert,

Ihre Anfrage ist in der Flut der Emails zum Thema Tabakrichtlinie untergegangen, das tut uns Leid.

Nach der Abstimmung im Europaparlament am 8. Oktober 2013 beginnen jetzt die Verhandlungen mit dem Europäischen Rat, also den Regierungsvertretern der Mitgliedstaaten, über die Tabakrichtlinie.

Wir Grüne im Europaparlament wollten E-Zigaretten keinesfalls verbieten, sondern aus Verbraucherschutz- wie auch aus Gesundheitsgründen ging es uns darum, diese neuen nikotinhaltigen Produkte einheitlich zu regulieren. Nach unseren Erkenntnissen sind viele auf dem Markt erhältliche E-Zigaretten aufgrund möglicher Nebenwirkungen und gesundheitlicher Auswirkungen auf Dritte eben nicht als unbedenklich einzustufen. Die nikotinhaltigen Produkte enthalten oft krebserregende und süchtig machende Substanzen und sind keineswegs emissionsfrei. Problematisch ist aus unserer Sicht auch die Tatsache, dass Werbung für Zigaretten in Fernsehen, Radio und Printmedien zwar verboten ist, die E-Zigarettenindustrie diese Werbeverbote jedoch ignorieren kann. Das aggressive Lifestyle-Marketing für E-Zigaretten versucht mit einer Vielzahl von Geschmacksstoffen das „High-Tech-Rauchen“ insbesondere für junge Menschen und Nichtraucher attraktiv machen.

Die vom Gesundheitsausschuss des Europaparlaments vorgeschlagene Regelung hatte eine vereinfachte Zulassung der E-Zigaretten als Medikament vorgesehen. Es wäre dann in der Hand der Mitgliedstaaten gewesen, zu entscheiden, wo diese verkauft werden. Die großen Werbekampagnen zur Markteinführung der E-Zigaretten wären durch diese Regelung insofern eingeschränkt worden, als für diese Produkte nicht mehr mit Lifestyle-Argumenten hätte geworben werden dürfen.

Das Ergebnis der Abstimmung des Europaparlaments hat eine starke Abschwächung der Vorschläge des Gesundheitsausschusses zur Folge. Zwar stellt die neue Tabakrichtlinie eine Verbesserung der aktuellen Situation dar, doch insbesondere Maßnahmen, die junge Menschen davon abhalten sollten, mit dem Rauchen zu beginnen, wurden abgeschwächt. E-Zigaretten sollen laut Beschluss vom 8. Oktober als Verbrauchsprodukte auf den Markt kommen. Der Weg in die Apotheke bleibt Ihnen demnach erspart.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Harms